IHK zu Lübeck

Gebührentarif

Der Gebührentarif einhält Preise für die von der IHK zu Lübeck hoheitlich erbrachten Leistungen. Der Gebührentarif wir durch die Vollversammlung beschlossen und durch die Rechtsausicht des Landes Schleswig-Holstein genehmigt. Zudem werden die Tarife mit den Kammern in Kiel und Flensburg gemeinsam abgestimmt.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2023 gem. § 4 Abs. 2 Ziff. 2 i. V. m. § 3 Abs. 6 und 7 des IHK-Gesetzes vom 18. Dezember 1956 in der im Bundesgesetzblatt Teil II, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBI. I S 3306) geändert worden ist, beschlossen den Gebührentarif wie folgt zu ändern und neu zu fassen.
I. Der Gebührentarif wird geändert und wie folgt neu gefasst:

1. Berufsbildung und Umschulungsgebühren

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
1.1. Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen
in Berufsgruppe 1 (siehe Anlage)
1.1.1. IHK-zugehörige Unternehmen
1.1.1.1. Eintragungsgebühr
100,00 Euro
1.1.1.2. Gebühr für die Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1
100,00 Euro
1.1.1.3. Gebühr für die Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2
130,00 Euro
1.1.2. Nicht IHK-zugehörige Unternehmen
1.1.2.1. Eintragungsgebühr
110,00 Euro
1.1.2.2. Gebühr für die Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1
110,00 Euro
1.1.2.3. Gebühr für die Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2
160,00 Euro
1.2. Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen in Berufsgruppe 2 (siehe Anlage)
1.2.1. IHK-zugehörige Unternehmen
1.2.1.1. Eintragungsgebühr
110,00 Euro
1.2.1.2. Gebühr für die Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1
170,00 Euro
1.2.1.3. Gebühr für die Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2
170,00 Euro
1.2.2. Nicht IHK-zugehörige Unternehmen
1.2.2.1. Eintragungsgebühr
120,00 Euro
1.2.2.2. Gebühr für die Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1
200,00 Euro
1.2.2.3. Gebühr für die Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2
200,00 Euro
1.5. Wiederholungsprüfungen sowie für eine zweite oder jede weitere Stufenprüfung 50 Prozent der Gebühr des jeweiligen Prüfungsteils
1.6. Externenprüfung nach § 43 Abs. 2 sowie § 45 Abs. 2 und 3 BBiG
1.6.1. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
50,00 Euro
1.6.2. Externenprüfung nach Ziffer 1.1.
250,00 Euro
1.6.3. Externenprüfung nach Ziffer 1.2.
350,00 Euro
1.6.4. Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung
50 Prozent der Gebühr
1.7. Prüfung von Zusatzqualifikationen
90,00 Euro
1.8. Bewilligung Umschulungskonzept durch Umschulungsträger
200,00 Euro
1.9. Besondere Auslagen anlässlich der Durchführung von Prüfungen, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (zum Beispiel Material, Prüfungsaufgaben, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, Überstellung von Prüfungsteilnehmern) werden ggf. gesondert berechnet Höhe der Auslagen

2. Berufliche Fort- und Weiterbildungsgebühren

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
2.1. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ohne AEVO
80,00 Euro
2.2. Meisterprüfungen
2.2.1. Meisterprüfungen mit zwei Prüfungsteilen
Industriemeister Elektronik
Industriemeister Mechatronik
Industriemeister Metall
Logistikmeister
Meister für Kraftverkehr
Netzmeister
Wassermeister
2.2.1.1. Vollprüfung 830,00 Euro
2.2.1.2. Wiederholung eines Prüfungsteils 200,00 Euro
2.2.2. Meisterprüfungen mit erhöhtem Aufwand mit drei Prüfungsteilen.
Hotelmeister
Küchenmeister
Restaurantmeister
2.2.2.1. Vollprüfung 960,00 Euro
2.2.2.2. Wiederholung eines Prüfungsteils 160,00 Euro
2.3. Fachwirte-/ Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO
2.3.1. Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO mit einem Prüfungsteil
Personalfachkaufmann
Fachwirt für Büro- und Projektorganisation
Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen
Immobilienfachwirt. Tourismusfachwirt
2.3.1.1. Vollprüfung 720,00 Euro
2.3.1.2. Wiederholung eines Prüfungsteils 360,00 Euro
2.3.2. Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO mit erhöhtem Aufwand mit zwei Prüfungsteilen
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Industriefachwirt
Wirtschaftsfachwirt
Fachwirt im E-Commerce
2.3.2.1. Vollprüfung 830,00 Euro
2.3.2.2. Wiederholung eines Prüfungsteils 210,00 Euro
2.3.3. Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO mit erhöhtem Aufwand mit drei Prüfungsteilen
Handelsfachwirt
Fachwirt für Systemgastronomie
2.3.3.1. Vollprüfung 830,00 Euro
2.3.3.2. Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
2.4. Sonstige Fort- und Weiterbildungen
2.4.1 Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik unbesetzt
2.4.2. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
2.4.2.1. Vollprüfung 700,00 Euro
2.4.2.2. Wiederholung eines Prüfungsteils 350,00 Euro
2.4.5 Taucher unbesetzt
2.4.6. Bilanzbuchhalter
2.4.6.1. Vollprüfung 780,00 Euro
2.4.6.2. Wiederholung eines Prüfungsteils 200,00 Euro
2.4.7. Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
2.4.7.1. Vollprüfung 300,00 Euro
2.4.7.2. Vollprüfung unter Anerkennung einer Leistung 150,00 Euro
2.4.7.3. Wiederholung einer Vollprüfung 150,00 Euro
2.4.7.4. Wiederholung unter Anerkennung einer Leistung 75,00 Euro
2.4.8. Betriebswirt
2.4.8.1. Vollprüfung 840,00 Euro
2.4.8.2. Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
2.4.9. Technischer Betriebswirt
2.4.9.1. Vollprüfung 870,00 Euro
2.4.9.2. Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
2.4.10. IT-Weiterbildungsprüfung
2.4.10.1. Vollprüfung 710,00 Euro
2.4.10.2. Wiederholung je Prüfungsteil 110,00 Euro
2.4.11. Sonstige Weiterbildungsprüfung
2.4.11.1. Vollprüfung
720,00 Euro
2.4.11.2. Wiederholung eines Prüfungsteils
120,00 Euro
2.4.12. Fremdsprachenprüfung
2.4.12.1. Vollprüfung 820,00 Euro
2.4.12.2. Wiederholung je Prüfungsteil 410,00 Euro
2.6. Prüfung von Zusatzqualifikationen
90,00 Euro
2.7. Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung
80,00 Euro
2.8. Besondere Auslagen anlässlich der Durchführung von Prüfungen, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (zum Beispiel Material, Prüfungsaufgaben, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, Überstellung von Prüfungsteilnehmern) werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
Höhe der Auslagen

3. Sonstige Prüfungsgebühren

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
3.1. Fachkundeprüfung nach dem Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz
3.1.1. Güterkraftverkehr
160,00 Euro
3.1.3. Taxi- und Mietwagenverkehr
130,00 Euro
3.1.4. Gebühr für die Prüfung eines Antrages und/oder Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund
3.1.4.1. Anerkennung leitender Tätigkeit
60,00 Euro
3.1.4.2. Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
50,00 Euro
3.2. Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
3.2.1. Sachkundeprüfung nach § 9 BewachV
170,00 Euro
3.2.2. Wiederholung der mündlichen Prüfung
90,00 Euro
3.2.3. Spezifische Sachkundeprüfung nach § 13c Abs. 2 GewO
410,00 Euro
3.2.5. Unterrichtung und deren Nachweis nach §§ 1 bis 7 BewachV für Personen nach § 34a Abs. 1a Satz 1 GewO
400,00 Euro
3.3. Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz
3.3.1. Gruppenunterrichtung nach dem Gaststättengesetz
70,00 Euro
3.3.2. Ausstellung einer Bescheinigung über die Freistellung vom Unterrichtungsverfahren
40,00 Euro
3.3.3. Einzelunterrichtung nach dem Gaststättengesetz
360,00 Euro
3.4. Prüfung zum Nachweis der besonderen Sachkenntnis im Einzelhandel freiverkäuflicher Arzneimittel (§ 50 II ArzneimittelG) 110,00 Euro
3.5. Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
3.5.1. Grundqualifikation (theoretischer Teil)
250,00 Euro
3.5.2. Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil)
210,00 Euro
3.5.3. Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil)
160,00 Euro
3.5.4. Grundqualifikation (praktischer Teil)
1.420,00 Euro
3.5.5. Grundqualifikation Quereinsteiger (praktischer Teil)
1.420,00 Euro
3.5.6. Grundqualifikation Umsteiger (praktischer Teil)
1.140,00 Euro
3.5.7. beschleunigte Grundqualifikation (theoretischer Teil)
130,00 Euro
3.5.8. beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil)
130,00 Euro
3.5.9. beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil)
120,00 Euro
3.6 Sachkundeprüfung nach TRGS 523/Schädlingsbekämpfung unbesetzt
3.7. Rücktritt von der Prüfung / dem Unterrichtungsverfahren nach Anmeldeschluss
50 Prozent der
Gebühr

4. Bescheinigungen und Beglaubigungen

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
4.1. Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsbescheinigungen, für jedes Dokument mit allen Durch- und Abschriften 15,00 Euro
4.2. Ausfertigung von Carnets
4.2.1. für IHK-zugehörige Unternehmen 95,00 Euro
4.2.1. für IHK-zugehörige Unternehmen 130,00 Euro
4.3. Carnet Regulierungs- und Reklamierungsgebühr
4.3.1. für IHK-zugehörige Unternehmen 50,00 Euro
4.3.2. für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 90,00 Euro
4.4. Carnet Versicherungsentgelt
Höhe der Auslagen
4.5. Beglaubigung von Abschriften 20,00 Euro
4.6. sonstige Bescheinigungen und Bestätigungen sowie sonstige schriftliche Auskünfte
50,00 Euro
4.7. Freistellung für die Prüfung bei einer anderen IHK
30,00 Euro

5. Sachverständigenwesen

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
5.1. Antrag auf Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG (ausschließlich Siegel)
1.450,00 Euro
5.2. Wiederbestellung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Wiederanerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG
650,00 Euro

6. Lehrgänge gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1 GGVSEB i. V. m. Abschnitt 8.2.2 ADR

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
6.5. Lehrgangsabschlussprüfung
70,00 Euro

7. Lehrgänge / Prüfungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
7.4. Prüfungsgebühren
7.4.1. Grundprüfung
130,00 Euro
7.4.2. Verlängerungsprüfung
110,00 Euro
7.4.3. Ergänzungsprüfung
110,00 Euro

8. Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
8.1. Erlaubnis
8.1.1. Erlaubnisverfahren
300,00 Euro
8.1.2. Erlaubnisverfahren für produktakzessorische Vermittler
220,00 Euro
8.1.3. Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren
370,00 Euro
8.1.4. Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen
170,00 Euro
8.1.5. Widerruf / Rücknahme der Erlaubnis
170,00 Euro
8.1.6. Änderung des Erlaubnisstatus (Makler / Vertreter) mit reduziertem Prüfaufwand
90,00 Euro
8.1.7. Änderung des Erlaubnisstatus (Makler / Vertreter)
170,00 Euro
8.1.8. Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand
190,00 Euro
8.1.9. Änderung der Geschäftsführung / des Vorstands bei einer juristischen Person 120,00 Euro
8.1.10. Erinnerung zur Vorlage angeforderter Weiterbildungserklärungen / -nachweise 30,00 Euro
8.1.12. Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal)
Höhe der Auslagen
8.2. Vermittlerregister gemäß § 11a GewO
8.2.1. Aufnahme in das Vermittlerregister
50,00 Euro
8.2.2.1. Eintragung von EU/ EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister – erster Staat
70,00 Euro
8.2.2.2. Eintragung von EU/ EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister – jeder weitere Staat 15,00 Euro
8.2.3. Aufnahme von Mitarbeitern in das Vermittlerregister
50,00 Euro
8.2.4. Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
30,00 Euro

9. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
9.1. Erlaubnis
9.1.1. Erlaubnisverfahren (unabhängig von der Anzahl der Kategorien)
300,00 Euro
9.1.2. Erweiterung der bestehenden Erlaubnis mit reduziertem Prüfaufwand
130,00 Euro
9.1.3. Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren
370,00 Euro
9.1.4. Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen
170,00 Euro
9.1.5. Widerruf / Rücknahme der Erlaubnis
170,00 Euro
9.1.6. Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand
190,00 Euro
9.1.7. Formale Prüfung des Prüfungsberichtes gemäß § 24 Abs. 1 FinVermV
40,00 Euro
9.1.8. Aufforderung zur Abgabe des Prüfungsberichtes gemäß § 24 Abs. 1 FinVermV
20,00 Euro
9.1.9. Änderung der Geschäftsführung / des Vorstands bei einer juristischen Person 120,00 Euro
9.1.10. Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal)
Höhe der Auslagen
9.2. Vermittlerregister gemäß § 11a GewO
9.2.1. Aufnahme in das Vermittlerregister
50,00 Euro
9.2.2. Aufnahme von Mitarbeitern in das Vermittlerregister
50,00 Euro
9.2.4. Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
30,00 Euro

10. Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
10.1. Erlaubnis
10.1.1. Erlaubnisverfahren (unabhängig von der Anzahl der Kategorien)
300,00 Euro
10.1.2. Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis mit reduziertem Prüfaufwand
130,00 Euro
10.1.3. Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren
370,00 Euro
10.1.4. Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen
170,00 Euro
10.1.5. Widerruf/ Rücknahme der Erlaubnis
170,00 Euro
10.1.6. Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand
190,00 Euro
10.1.7. Formale Prüfung des Prüfungsberichtes gemäß § 16 Abs. 1 MaBV
40,00 Euro
10.1.8. Aufforderung zur Abgabe des Prüfungsberichts gemäß § 16 Abs. 1 MaBV
20,00 Euro
10.1.9. Änderung der Geschäftsführung / des Vorstands bei einer juristischen Person 120,00 Euro
10.1.10. Erinnerung zur Vorlage angeforderter Weiterbildungserklärung / -nachweise 30,00 Euro
10.1.12. Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal)
Höhe der Auslagen

11. Immobiliardarlehensvermittler

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
11.1. Erlaubnis
11.1.1. Erlaubnisverfahren
300,00 Euro
11.1.3. Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren
370,00 Euro
11.1.4. Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen
170,00 Euro
11.1.5. Widerruf / Rücknahme der Erlaubnis
170,00 Euro
11.1.6. Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand
190,00 Euro
11.1.7. Änderung der Geschäftsführung / des Vorstands bei einer juristischen Person
120,00 Euro
11.1.8. Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal) Höhe der Auslagen
11.2. Vermittlerregister gemäß § 11a GewO
11.2.1. Aufnahme in das Vermittlerregister
50,00 Euro
11.2.2. Aufnahme von Mitarbeitern in das Vermittlerregister
50,00 Euro
11.2.4. Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
30,00 Euro
11.2.5.1. Eintragung von EU/ EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister – erster Staat
70,00 Euro
11.2.5.2. Eintragung von EU/ EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister – jeder weitere Staat 15,00 Euro

12. Sonstige Gebühren

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
12.1. Mahnungen und Beitreibungen
12.1.1. Anmahnen von Beiträgen und Gebühren
10,00 Euro
12.1.2. Beitreibungen von Beiträgen und Gebühren
40,00 Euro
12.3. Zweitschriften von Bescheinigungen und Prüfungsdokumenten, Ersatzausstellungen von Dokumenten, Ersatzausstellung einer Erlaubnis
40,00 Euro
12.4. Sonstige ablehnende Widerspruchsentscheidungen
12.4.1. gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 1. und 2.
200,00 Euro
12.4.2. gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 3.
200,00 Euro
12.4.3. gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 5.1.
200,00 Euro
12.4.4. gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 5.2.
200,00 Euro
12.4.5. gegen Gebührenbescheide 80,00 Euro
12.6. unentschuldigtes Fernbleiben bei Prüfungen
nach Anmeldung
volle Gebühr
12.7. Fertigung von Kopien bei Akteneinsicht in eigene Prüfungsunterlagen
je Kopie
0,50 Euro
12.8. Versand von Kopien aus Prüfungsunterlagen. (zusätzlich zur Gebühr nach Pos. 12.7)
10,00 Euro
zuzüglich Porto

13. Amtliches Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen gemäß § 48 Abs. 8 Vergabeordnung

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
13.1. a Eintragung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen gemäß § 48 Abs. 8 Vergabeordnung für die Dauer von 12 Monaten einschließlich Ausstellung eines Zertifikates 60,00 Euro
13.1. b nachträgliche Überprüfung der Eignungsvoraussetzungen und/oder des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach Eintragung, es sei denn, Ziff. 13.2. liegt vor
10,00 bis 30,00 Euro
13.1. c Ablehnung einer Eintragung in das Amtliche Verzeichnis
10,00 bis 30,00 Euro
13.2. Rücknahme, Widerruf der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis
30,00 bis 60,00 Euro
13.3. Ersatzausstellung eines Zertifikates 30,00 Euro
II. Die Satzungsänderungen und Neufassung treten nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, frühestens am 1. Januar 2024, in Kraft.
Lübeck, den 12. Dezember 2023
Hier können Sie sich die Gebührenordnung einsehen.