Immobilienwirtschaft

In Schleswig Holstein liegt die Zuständigkeit zur Erlaubniserteilung für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter bei den Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck. Hier finden Sie alle Informationen zur Immobilienwirtschaft.

Bauträger und Baubetreuer

Selbständige Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Bauträgererlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).
Erfahren Sie hier mehr über selbstständige Bauträger und Baubetreuer.

Darlehensvermittler

Selbständige Darlehensvermittler benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, eine sogenannte Darlehenserlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).
Erfahren Sie hier mehr über Darlehensvermittler.

Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechender Finanzierungshilfen benötigen aufgrund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO).
Erfahren Sie hier mehr über Immobiliardarlehensvermittler.

Immobilienmakler

Selbständige Immobilienmakler benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Maklererlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).
Erfahren Sie hier mehr über Immobilienmakler.

Wohnimmobilienverwalter

Selbständige Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) und Mietverwalter (für Dritte) benötigen zur Geschäftsausübung seit 1. August 2018 eine besondere Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).
Erfahren Sie hier mehr über Wohnimmobilienverwalter.