Nr. 91978
Immobilien | Darlehensvermittlung | Bauträger | Wohnimmobilienverwaltung

Immobilienwirtschaft

Seit 1. Januar 2013 liegt in Schleswig Holstein die Zuständigkeit zur Erlaubniserteilung für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer bei den Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck. Seit 1. August 2018 gehören dazu auch die Wohnimmobilienverwalter. Hier finden Sie alle Informationen zur Immobilienwirtschaft.
Immobilienwirtschaft

Selbständige Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Bauträgererlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).

Immobilienwirtschaft

Selbständige Darlehensvermittler benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, eine sogenannte Darlehenserlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).

Immobilienwirtschaft

Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechender Finanzierungshilfen benötigen aufgrund europarechtlicher Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO).

Immobilienwirtschaft

Selbständige Immobilienmakler benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Maklererlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).

Immobilienwirtschaft

Selbständige Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) und Mietverwalter (für Dritte) benötigen zur Geschäftsausübung seit 1. August 2018 eine besondere Genehmigung, eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).