Anleitung - Erlaubnisverfahren und Registrierung
Beantragung einer Gewerbeerlaubnis
Anleitung zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis für die Vermittlung von Immobilien, Darlehen oder mit der Beauftragung von Bauträgertätigkeiten, die Vermittlung und/oder Beratung von Versicherungen, Finanzanlagen oder der Vermittlung von Immobiliardarlehen.
Die gewerbliche
- Vermittlung von Immobilien, Darlehen oder mit der Beauftragung von Bauträgertätigkeiten nach § 34c GewO sowie seit 1. August 2018 die Verwaltung von Wohnimmobilien für Dritte,
- Vermittlung und/oder Beratung von Versicherungen nach § 34d GewO,
- Vermittlung und/oder Beratung von Finanzanlagen nach §§ 34f/h GewO,
- Vermittlung von Immobiliardarlehen nach § 34i GewO,
ist nach der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig.
Tipp: Damit Sie Ihre neue Berufserlaubnis möglichst zügig erhalten, senden Sie uns bitte Ihren Antrag zusammen mit den Unterlagen eingescannt per E-Mail zu. Die Ansprechpartner Ihrer zuständigen IHK finden Sie unter Kontakt.
Schritt 1 - Antrag ausfüllen
- Antrag natürliche Person (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 452 KB)
- Antrag juristische Person (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 462 KB)
- Beiblatt Angaben zu weiteren gesetzlichen Vertretern der juristischen Person (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 656 KB)
- Antrag auf Registrierung von mitwirkende Personen nach §§ 34d, f, h und 34i GewO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 279 KB) (nur für Vermittlung und/oder Beratung von Versicherungen, Finanzanlagen und Immobiliardarlehen)
- Beiblatt für die Tätigkeit einer Personenhandelsgesellschaft (PHG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 225 KB)
Betrifft nur den Erlaubnisantrag nach § 34d GewO:
Gibt es natürliche oder juristische Personen, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent am Kapital des Antragstellers halten oder gibt es natürliche oder juristische Personen mit engen Verbindungen zum Antragsteller, die zu Interessenkollisionen führen können? Dann teilen Sie dies inklusive der Höhe der Beteiligung bitte der zuständigen Industrie- und Handelskammer mit.
Schritt 2 - Erforderliche Unterlagen
Übermitteln Sie uns bitte die folgenden Unterlagen:
- Antrag, vollständig ausgefüllt, mit Datum versehen und unterschrieben
- Aktuelle Gewerbeanmeldung Ihres Gewerbeamtes
- Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (erforderlich für die juristische Person z. B. GmbH, AG)
- "Bescheinigung/en in Steuersachen" vom zuständigen Finanzamt; bei der juristischen Person für jeden gesetzlichen Vertreter sowie für die juristische Person selbst
- Sachkundenachweis/Berufsqualifikation (für § 34c nicht notwendig) (siehe Schritt 3)
- Versicherungsbestätigung Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (keine Police oder Beitragsrechnung) (siehe Schritt 4)
Scannen Sie die Unterlagen gern ein und senden uns diese per E-Mail zu.
Hinweise zu den einzureichenden Dokumenten:
Ihr Gewerbe ist bereits angemeldet?
Bitte reichen Sie uns Ihre aktuellste Gewerbeanmeldung ein, damit wir Ihre Daten mit denen in unserem System abgleichen können. Diese Daten spiegeln den künftigen Eintrag im öffentlichen Vermittlerregister wieder. Die erteilte Erlaubnis ist dem zuständigen Gewerbeamt nach Aufforderung ggf. noch einmal vorzulegen.
Bitte reichen Sie uns Ihre aktuellste Gewerbeanmeldung ein, damit wir Ihre Daten mit denen in unserem System abgleichen können. Diese Daten spiegeln den künftigen Eintrag im öffentlichen Vermittlerregister wieder. Die erteilte Erlaubnis ist dem zuständigen Gewerbeamt nach Aufforderung ggf. noch einmal vorzulegen.
Ihr Gewerbe ist noch nicht angemeldet?
Bitte zeigen Sie Ihr künftiges Gewerbe bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt an ("Wo ist mein Amt?" Behördenwegweiser). Erst nach dieser Gewerbeanmeldung können wir die Registrierung im Vermittlerregister vornehmen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Ihre Gewerbeanzeige grundsätzlich vom Gewerbeamt entgegenzunehmen ist. Benötigen Sie hier Unterstützung, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Bitte zeigen Sie Ihr künftiges Gewerbe bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt an ("Wo ist mein Amt?" Behördenwegweiser). Erst nach dieser Gewerbeanmeldung können wir die Registrierung im Vermittlerregister vornehmen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Ihre Gewerbeanzeige grundsätzlich vom Gewerbeamt entgegenzunehmen ist. Benötigen Sie hier Unterstützung, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
(bei Antragseingang nicht älter als drei Monate) - unter anderem online zu bestellen über nachfolgenden Link: www.handelsregister.de
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
(ehem. Unbedenklichkeitsbescheinigung, bei Antragseingang nicht älter als drei Monate) telefonisch, persönlich oder schriftlich zu bestellen beim jeweils zuständigen Finanzamt für
- die natürliche Person oder
- die juristische Person
- alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand)
- ggf. den Betriebsleiter oder den mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten.
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(bei Antragseingang nicht älter als drei Monate) Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug bei Ihrer zuständigen Wohnsitz- bzw. für die juristische Person bei der Betriebssitzgemeinde. Diese Unterlagen können Sie NICHT persönlich einreichen, sie werden nach Ihrer Beantragung direkt an die zuständige IHK versendet. Dem Antrag beigefügte Auszüge werden nicht anerkannt.
- Führungszeugnis zur „Vorlage bei einer Behörde“ – Belegart OG - für die natürliche Person bzw. bei einer juristischen Person für jeden gesetzlichen Vertreter
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur „Vorlage bei einer Behörde“ – Belegart 9 - für die natürliche Person bzw. bei der juristischen Person für jeden gesetzlichen Vertreter sowie für die juristische Person
Bei Verwendungszweck bitte „Gewerbeerlaubnis“ sowie die vollständige Anschrift der für Sie zuständigen IHK angeben.
Bitte beachten Sie: Soweit der Antragsteller in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaft/en als geschäftsführende Gesellschafterin tätig ist, sind für die jeweilige Personenhandelsgesellschaft zusätzlich eine Bescheinigung in Steuersachen, ein Gewerbezentralregisterauszug sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister erforderlich. Bitte fügen Sie auch diese Unterlagen Ihrem Antrag bei.
Tipp: Mit diesem Behördenwegweiser finden Sie Ihren richtigen Ansprechpartner in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Schritt 3 - Sachkundenachweis (nicht notwendig für § 34c GewO)
Zur Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 34d, f, h, i GewO ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
Ob Ihre aktuelle Berufsqualifikation für die Vermittlung und/oder Beratung von Versicherungen, Finanzanlagen und/oder Immobiliardarlehen anerkannt ist, prüfen Sie bitte über die nachfolgenden Links:
Für die Versicherungsvermittlung/-beratung:
- § 5 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
- § 27 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
- § 2 Abs. 3 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) - Alte Hasen Regelung
- § 34d Abs. 5 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO) – Delegation der Sachkunde auf vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen
Ist ein Antrag auf Delegation der Sachkunde (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 227 KB) nach § 34d Abs. 5 Nr. 4 GewO notwendig, so finden Sie hier weitere Informationen.
Für die Finanzanlagenvermittlung/-beratung:
Für die Immobiliardarlehensvermittlung/-beratung:
- § 4 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
- § 20 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Ist Ihre Sachkunde bzw. Ihre Berufsqualifikation nicht ausreichend, können Sie die erforderliche Sachkundeprüfung bei einer IHK Ihrer Wahl ablegen. Alle Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Sachkundeprüfung zum geprüften/r Versicherungsfachmann/frau (IHK)
- Sachkundeprüfung zum geprüften/r Finanzanlagenfachmann/frau (IHK)
- Sachkundeprüfung zum geprüften/r Immobiliardarlehensfachmann/frau (IHK)
Ihre Ansprechpartnerin der zentralen Prüfungsstelle für Schleswig-Holstein in Kiel ist:
Frau Stefanie Bolz
Nach bestandener Prüfung reichen Sie für Ihren Erlaubnisantrag bitte Ihr Prüfungszeugnis bzw. die Prüfungsurkunde (in Kopie) bei Ihrer zuständigen IHK ein.
Schritt 4 - Versicherungsbestätigung
Zur Erteilung der beantragten Gewerbeerlaubnis nach §§ 34c, d, f, h, i GewO ist der Abschluss und Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Voraussetzung. Im Bereich der Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO betrifft dies ausschließlich den Wohnimmobilienverwalter. Bitte reichen Sie uns zu jedem Erlaubnisantrag jeweils Ihre dazugehörige aktuelle Versicherungsbestätigung ein (keine Police oder Beitragsrechnung). Die jeweilige Bestätigung erhalten Sie, sofern noch nicht geschehen, von Ihrer ausgewählten Versicherungsgesellschaft.
Soweit der Antragsteller in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaft/en als geschäftsführende Gesellschafterin tätig ist, ist für die jeweilige Personenhandelsgesellschaft zusätzlich ein Versicherungsvertrag erforderlich. Bitte fügen Sie die Versicherungsbestätigung der Personenhandelsgesellschaft ebenfalls Ihrem Antrag bei.
Schritt 5 - Erhalt der Erlaubnis
Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen Ihre Berufserlaubnis bei entsprechender Erteilung und Registrierung gemeinsam mit dem Gebührenbescheid auf dem postalischen Wege zugesandt. Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihrer Unterlagen, ob Ihr Eintrag im Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info korrekt dargestellt wird (keine Registrierung bei § 34c GewO).
Gebühren für das Erlaubnisverfahren sowie die Registrierung nach dem aktuellen Gebührentarif Ihrer Industrie- und Handelskammer (keine Registrierung für § 34c GewO möglich)
- Erlaubnisverfahren nach §§ 34c, d, f, h, i GewO: 300 Euro
- Registrierung nach §§ 34d, f, h, i GewO: 50 Euro
- Besondere Ausgaben im Zuge des Erlaubnisverfahrens (z. B. Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal) werden gesondert berechnet.
Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu!