Sachkundeprüfung

Geprüfte Versicherungsfachleute

Versicherungsvermittler und Versicherungsberater müssen im Rahmen der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung nachweisen, dass sie sachkundig sind.
Dieser Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Kann diese nicht erbracht werden, ist die Sachkundeprüfung zum "Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK" abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung erfolgt am Computer, der praktische Teil wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt.
Es gibt aber die Möglichkeit sich von der mündlichen Prüfung befreien zu lassen, wenn eines der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Befreiungsmöglichkeiten von der mündlichen Prüfung

nach § 4 Abs. 5 VersVermV
Der praktische Teil der Prüfung ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling
  1. eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung hat, oder
  2. einen Abschluss Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK oder
  3. einen Abschluss Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
besitzt.

Anmeldung zur Prüfung

Möchte man sich wieder von der Prüfung abmelden, ist dies vor dem Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss beträgt die Stornogebühr 100 Euro (auch in Krankheitsfällen).
Einzelheiten zu dieser Sachkundeprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen” in der Prüfungssatzung der IHK zu Kiel. Die Höhe der Prüfungsgebühr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif.
Die Prüfungen finden an bundeseinheitlichen Terminen statt. In Schleswig-Holstein wird diese Sachkundeprüfung ausschließlich von der IHK zu Kiel angeboten. Der Prüfungsort für den schriftlichen und mündlichen Teil ist Kiel.
Anmeldeschluss ist jeweils 30 Kalendertage vor dem Termin. Unabhängig vom Anmeldeschluss kann ein Prüfungstermin allerdings schon vorher ausgebucht sein. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung!

Termine 

2024
Anmeldeschluss
11./12. Januar 2024
12. Dezember 2023
14./15. März 2024
13. Februar 2024
6./7. Juni 2024
7. Mai 2024
12./13. September 2024
13. August 2024
7./8. November 2024
8. Oktober 2024