Sachkundeprüfung
Dieser Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Kann diese nicht erbracht werden, ist die Sachkundeprüfung zum "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung erfolgt am Computer, der praktische Teil wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt.
Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater müssen im Rahmen der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung nachweisen, dass sie sachkundig sind.
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Es gibt aber die Möglichkeit sich von der mündlichen Prüfung befreien zu lassen, wenn eines der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Befreiungsmöglichkeiten von der mündlichen Prüfung nach § 4 Abs. 5 VersVermVDer praktische Teil der Prüfung ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling
- eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung hat, oder
- einen Abschluss Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK oder
- einen Abschluss Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
besitzt.
Unter
www.versicherungsfachmann-ihk.de können Sie sich für diese Prüfung online anmelden.
Möchte man sich wieder von der Prüfung abmelden, ist dies vor dem Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss beträgt die Stornogebühr 100 Euro (auch in Krankheitsfällen).
Einzelheiten zu dieser Sachkundeprüfung können der von der IHK zu Kiel erlassenen Prüfungssatzung entnommen werden. Die Höhe der Prüfungsgebühr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif der IHK zu Kiel.
Die Prüfungen finden an bundeseinheitlichen Terminen statt. In Schleswig-Holstein wird diese Sachkundeprüfung ausschließlich von der IHK zu Kiel angeboten. Der Prüfungsort für den schriftlichen und mündlichen Teil ist Kiel.
Anmeldeschluss ist jeweils 30 Kalendertage vor den Terminen.
2023
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Anmeldeschluss
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12./13. Januar 2023
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13.12.2022
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09./10. März 2023
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07.02.2023
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01./02. Juni 2023
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02.05.2023
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13./14. Juli 2023
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13.06.2023
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14./15. September 2023
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15.08.2023
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12./13. Oktober 2023
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12.09.2023
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09./10. November 2023
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10.10.2023
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Weitere Informationen
- Onlineanmeldung zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" (Link: http://www.versicherungsfachmann-ihk.de/kiel/ )
- Wichtige Hinweise zur Sachkundeprüfung (PDF-DATEI · 18 KB) (Nr. 4482882)
- Prüfungssatzung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" (PDF-DATEI · 42 KB) (Nr. 4482902)
- Rahmenplan (5. Auflage) (PDF-DATEI · 887 KB) (Nr. 4482876)
- Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/)
- Gebührentarif (PDF-DATEI · 720 KB) (Nr. 1360934)