Sachkundeprüfung

Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardar­lehensvermittlung IHK

Seit dem 21. März 2016 gelten die neuen Regelungen für Immobiliardarlehensvermittler für Verbraucher. Diese benötigen eine entsprechende Gewerbeerlaubnis, die in Schleswig-Holstein bei der für den Vermittler zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen ist.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Erlaubnis ist der Nachweis der Sachkunde, welche durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann. Kann der Nachweis der Sachkunde nicht erbracht werden, ist die Sachkundeprüfung "Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" abzulegen.
Die rechtliche Grundlage für diese Prüfung steht in der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV).
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Näheres dazu sind den Allgemeinen Informationen zur Prüfung zu entnehmen.
Der mündliche Teil wird als Simulation eines Kundenberatungsgespächs durchgeführt. Es gibt aber folgende Möglichkeit sich von der mündlichen Prüfung befreien zu lassen.
Befreiungsmöglichkeiten von der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 5 ImmVermV
Der praktische Teil der Prüfung ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling
  1. eine Erlaubnis, § 34d Absatz 1, § 34e Absatz 1, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung, oder
  2. einen Abschluss Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau (IHK) oder Geprüfte(r) Versicherungsfachmann/-frau (BWV) oder
  3. einen Abschluss Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK
besitzt.
In Schleswig-Holstein wird diese Prüfung von der IHK zu Kiel durchgeführt. Für die Sachkundeprüfung "Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" gibt es die Möglichkeit sich online zur Prüfung anzumelden.
Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK zu Kiel.
Möchte man sich wieder von der Prüfung abmelden, ist dies vor dem Anmeldeschluss kostenlos möglich. Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss beträgt die Stornogebühr 60 Euro (auch im Krankheitsfall mit Attest).
Der schriftliche Prüfungstermin (siehe unten) ist bundeseinheitlich. Die mündliche Prüfung findet in der Regel in der Woche nach der schriftlichen Prüfung statt.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an! Die Anzahl der Plätze für die einzelnen Prüfungstermine sind begrenzt.
Prüfungstermine in Kiel:
2023 Anmeldeschluss
17. Januar 2023
18. Dezember 2022
14. März 2023
12. Februar 2023
13. Juni 2023
14. Mai 2023
19. September 2022
20. August 2023
14. November 2023
15. Oktober 2023
Die Anmeldung kann auch bei einer anderen IHK, die diese Prüfung anbietet, vorgenommen werden.
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen vorher keine Lehrgänge / Unterrichtsstunden absolviert werden. Der Gesetzgeber hat dazu keine Vorgaben gemacht. Es ist nicht zu empfehlen ohne Vorbereitung an der Prüfung teilzunehmen. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder gegebenenfalls im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen.
Die IHK zu Kiel bietet keine Vorbereitungskurse an. Jeder kann an der Prüfung "Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" teilnehmen. Die Prüfung ist nicht nur Antragstellern vorbehalten, die den Sachkundenachweis für die Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34i der Gewerbeordnung benötigen.