Sachkundeprüfung

Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardar­lehensvermittlung IHK

Seit dem 21. März 2016 gelten die neuen Regelungen für Immobiliardarlehensvermittler für Verbraucher. Diese benötigen eine entsprechende Gewerbeerlaubnis, die in Schleswig-Holstein bei der für den Vermittler zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen ist.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Erlaubnis ist der Nachweis der Sachkunde, welche durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann. Kann der Nachweis der Sachkunde nicht erbracht werden, ist die Sachkundeprüfung "Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" abzulegen.
Die rechtliche Grundlage für diese Prüfung steht in der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV).
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Näheres dazu sind den Allgemeinen Informationen zur Prüfung zu entnehmen.
Der mündliche Teil wird als Simulation eines Kundenberatungsgespächs durchgeführt. Es gibt aber folgende Möglichkeit sich von der mündlichen Prüfung befreien zu lassen.
Befreiungsmöglichkeiten von der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 5 ImmVermV
Der praktische Teil der Prüfung ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling
  1. eine Erlaubnis, § 34d Absatz 1, § 34e Absatz 1, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung, oder
  2. einen Abschluss Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau (IHK) oder Geprüfte(r) Versicherungsfachmann/-frau (BWV) oder
  3. einen Abschluss Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK
besitzt.
Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK zu Kiel.
Möchte man sich wieder von der Prüfung abmelden, ist dies vor dem Anmeldeschluss kostenlos möglich. Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss beträgt die Stornogebühr 60 Euro (auch im Krankheitsfall mit Attest).
Der schriftliche Prüfungstermin (siehe unten) ist bundeseinheitlich. Die mündliche Prüfung findet in der Regel in der Woche nach der schriftlichen Prüfung statt.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an! Die Anzahl der Plätze für die einzelnen Prüfungstermine sind begrenzt.

Prüfungstermine in der IHK zu Kiel

2024 Anmeldeschluss
19. März 2024
18. Februar 2024
11. Juni 2024
12. Mai 2024
15. Oktober 2024
15. September 2024
12. November 2024
13. Oktober 2024
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen vorher keine Lehrgänge / Unterrichtsstunden absolviert werden. Der Gesetzgeber hat dazu keine Vorgaben gemacht. Es ist nicht zu empfehlen ohne Vorbereitung an der Prüfung teilzunehmen. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder gegebenenfalls im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Die IHK zu Kiel bietet keine Vorbereitungskurse an. 
Die Prüfung kann auch bei jeder anderen IHK, die diese Prüfung anbietet, abgelegt werden. Es gibt keine örtliche Zuständigkeit.