Aktivrente: So nutzen Unternehmen die neuen Spielräume
- Lohnabrechnung für Aktivrentner anpassen: Die Steuerfreistellung des Gehalts erfolgt unmittelbar mit dem Lohnsteuerabzug: Der Bruttoarbeitslohn wird direkt um monatlich 2.000 Euro gekürzt, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Nur der danach verbleibende Arbeitslohn ist zu versteuern. Zugleich sind die steuerfreien Einkünfte in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und die Aufzeichnungspflichten anzupassen.
- Doppelte Inanspruchnahme des Freibetrags ausschließen: Ist bei dem Aktivrentner Steuerklasse VI eingetragen, sollte sich der Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird.
- Schulungen bezüglich der neuen Regeln sind sowohl für die Lohnbuchhaltung als auch die Personalabteilung sinnvoll.
- Recruitment: Die Arbeitgeber sollten frühzeitig mögliche Kandidaten für die Aktivrente identifizieren und diese am besten direkt ansprechen, um die Weiterbeschäftigung individuell zu vereinbaren.
- Arbeitsverträge: Sinnvoll ist, bereits im Vorfeld Muster insbesondere für befristete Arbeitsverträge mit potenziellen Aktivrentnern zu entwerfen.
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Das Entgelt bleibt den bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Regeln unterworfen. In der Praxis bedeutet dies regelmäßig Versicherungspflicht in Kranken- und Pflegeversicherung sowie Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen- und in der Rentenversicherung für die Arbeitnehmerseite nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Arbeitgeber hat seinen Beitragsanteil in allen vier Zweigen der Sozialversicherung weiterhin zu tragen.
- Tipp: Das Bundesfinanzministerium hat einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog zu Praxisfragen im Zusammenhang mit der Aktivrente als Orientierungshilfe veröffentlicht. Dieser soll sukzessive erweitert werden
Veröffentlicht: Juli 2026