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Nr. 7100136
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DIHK: Aktivrente

Aktivrente: So nutzen Unternehmen die neuen Spielräume

Die steuerlich geförderte Aktivrente bietet Unternehmen seit Jahresbeginn ein neues Anreizsystem, um erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb zu halten oder an Bord zu holen. Was Betriebe dabei beachten müssen.
Die neue Aktivrente soll den Unternehmen helfen, Fachkräfteengpässe abzufedern: Seit Anfang 2026 können Beschäftigte, die freiwillig über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Entsprechend groß sind die Erwartungen. Für Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer, kann die Aktivrente ein Baustein sein, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. „Viele ältere Beschäftigte wollen ohnehin länger arbeiten – wenn sie das tun, steht den Betrieben insgesamt ein höheres Arbeitsangebot zur Verfügung. Das wäre angesichts des Arbeits und Fachkräftemangels eine Entlastung“, erklärt er. Gleichzeitig komme jede Steigerung der Erwerbsquote und damit des gesamten Arbeitsvolumens in Deutschland der wirtschaftlichen Entwicklung zugute. Unternehmen, die das Instrument nutzen möchten, haben jedoch einige steuerliche, arbeitsrechtliche und organisatorische Regeln zu beachten:
  • Lohnabrechnung für Aktivrentner anpassen: Die Steuerfreistellung des Gehalts erfolgt unmittelbar mit dem Lohnsteuerabzug: Der Bruttoarbeitslohn wird direkt um monatlich 2.000 Euro gekürzt, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Nur der danach verbleibende Arbeitslohn ist zu versteuern. Zugleich sind die steuerfreien Einkünfte in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und die Aufzeichnungspflichten anzupassen.
  • Doppelte Inanspruchnahme des Freibetrags ausschließen: Ist bei dem Aktivrentner Steuerklasse VI eingetragen, sollte sich der Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird.
  • Schulungen bezüglich der neuen Regeln sind sowohl für die Lohnbuchhaltung als auch die Personalabteilung sinnvoll.
  • Recruitment: Die Arbeitgeber sollten frühzeitig mögliche Kandidaten für die Aktivrente identifizieren und diese am besten direkt ansprechen, um die Weiterbeschäftigung individuell zu vereinbaren.
  • Arbeitsverträge: Sinnvoll ist, bereits im Vorfeld Muster insbesondere für befristete Arbeitsverträge mit potenziellen Aktivrentnern zu entwerfen.
  • Sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Das Entgelt bleibt den bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Regeln unterworfen. In der Praxis bedeutet dies regelmäßig Versicherungspflicht in Kranken- und Pflegeversicherung sowie Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen- und in der Rentenversicherung für die Arbeitnehmerseite nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Arbeitgeber hat seinen Beitragsanteil in allen vier Zweigen der Sozialversicherung weiterhin zu tragen.
  • Tipp: Das Bundesfinanzministerium hat einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog zu Praxisfragen im Zusammenhang mit der Aktivrente als Orientierungshilfe veröffentlicht. Dieser soll sukzessive erweitert werden
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Autorin: Melanie Rübartsch (DIHK)
Veröffentlicht: Juli 2026

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