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Das gilt ab 2025
Zum 1. Januar 2025 treten zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und -regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Ein kurzer Überblick.
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E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 sind elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend. Dann wird nur noch zwischen der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Dabei gilt eine PDF-Datei nicht als E-Rechnung. Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer, die die E-Rechnung bereits zum Standard für Abrechnungen im Geschäftsverkehr gemacht haben.
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von bislang 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte, sogenannte Mini-Jobberinnen und -Jobber, wird zum Jahresbeginn ebenfalls angehoben von 538 auf 556 Euro brutto. Ausbildungsvertrag in Textform Das Gesetz gilt zwar schon seit dem 1. August 2024, ist aber noch neu für viele Betriebe: Der Vertrag muss keine Unterschriften der Vertragsparteien mehr enthalten. Stattdessen genügt es, wenn der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden, und gegebenenfalls dessen gesetzlichen Vertretern, den elektronischen Vertrag unverzüglich übermittelt und der Auszubildende den Empfang bestätigt.
Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2025 gilt das Feststellungsverfahren im Bereich der Berufsbildung, um dem Fachkräfteengpass entgegenzuwirken. Dann können Personen, die über 25 Jahre alt sind und über keinen formalen Berufsabschluss verfügen, einen Antrag bei der IHK stellen. Haben sie mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer in dem Referenzberuf gearbeitet, kann ein gleichwertiger Abschluss erzielt werden. Für diese Personengruppen sollen weitere Schritte in der beruflichen Bildung möglich sein, wie etwa eine höherqualifizierende Berufsausbildung oder Ausbildereignung.
Produktsicherheit
Am 13. Dezember 2024 sind in der EU strengere Regelungen zur Produktsicherheit in Kraft getreten, die durch die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) festgelegt werden. Hersteller, Einführer und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte erweiterte Sicherheitsprüfungen und Kennzeichnungspflichten erfüllen, um rechtlichen Risiken und potenziellen Abmahnungen zu entgehen. Diese sollen die Produktsicherheit in der EU erhöhen und rechtliche Risiken für Unternehmen minimieren.
EU Data Act
Der EU Data Act, der seit dem 11. Januar 2024 gilt, wird nach einer Übergangsfrist ab dem 12. September 2025 europaweit anwendbares Recht werden. Er legt fest, wer auf nicht personenbezogene Daten zugreifen darf und wie sie genutzt werden können. Insgesamt verlangt der EU Data Act von Unternehmen, ihre Datenstrategien und -infrastrukturen zu überdenken, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Chancen der verbesserten Datennutzung gerecht zu werden.
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Johanna Selbert, IHK Flensburg
Referentin im Fachbereich Recht und Steuern
(0461) 806-362,
johanna.selbert@flensburg.ihk.de
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Veröffentlicht: Januar 2025
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Aenne Boye