Bewachungsgewerbe

Gefälschte IHK-Bescheinigungen im Umlauf

Den Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein wurde bekannt, dass sich Personen mit gefälschten Bescheinigungen über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bzw. der Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung bei Unternehmen bewerben oder auf dieser Grundlage möglicherweise bereits für Unternehmen tätig sind.
Die Kopien dieser Bescheinigungen erwecken den Anschein, von der Industrie- und Handelskammern ausgestellt worden zu sein. Sie enthalten das Logo und tragen Unterschriften von Mitarbeitern der Industrie- und Handelskammern.
2008 hatten sich die Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein dazu entschlossen, neben dem bereits vorhandenen Siegel ein weiteres Sicherheitsmerkmal auf den Bescheinigungen zum Unterrichtungsverfahren und zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO einzuführen. Es handelt sich dabei um ein so genanntes Hologramm-Etikett mit einem neutralen IHK-Logo, das auf der Bescheinigung neben der Unterschrift / dem Siegel, bzw. in der Kopfzeile aufgeklebt ist.
Bescheinigungen die seit dem 1. Januar 2009 so ausgestellt wurden, sind nur noch mit einem unbeschädigten Hologramm-Etikett gültig.
Wir empfehlen Ihnen, sich zukünftig nur noch Bescheinigungen im Original als Qualifikationsnachweis vorlegen zu lassen und diese selbst für Ihre Unterlagen zu kopieren, da die Echtheit der Kopien nicht sichergestellt werden kann.
Sollte Ihnen solche Bescheinigungen vorliegen, empfehlen wir, zur Echtheitsprüfung Kontakt mit nebenstehenden Ansprechpartnern aufzunehmen.