Gefälschte IHK-Bescheinigungen im Umlauf

Den Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein wurde bekannt, dass sich Personen mit gefälschten Bescheinigungen über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bzw. der Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung bei Unternehmen bewerben oder auf dieser Grundlage möglicherweise bereits für Unternehmen tätig sind.
Die Kopien dieser Bescheinigungen erwecken den Anschein, von einer Industrie- und Handelskammer ausgestellt worden zu sein. Sie enthalten das Logo und tragen Unterschriften von Mitarbeitern der Industrie- und Handelskammern.
Seit 2008 wird neben dem bereits vorhandenen Siegel ein so genanntes Hologramm-Etikett mit einem neutralen IHK-Logo, das auf der Bescheinigung der Sachkundeprüfung und der Bescheinigung der Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung neben der Unterschrift / dem Siegel, bzw. in der Kopfzeile aufgeklebt.
Bescheinigungen die seit dem 1. Januar 2009 so ausgestellt wurden, sind nur noch mit einem unbeschädigten Hologramm-Etikett gültig.
Wir empfehlen Ihnen, sich zukünftig nur noch Bescheinigungen im Original als Qualifikationsnachweis vorlegen zu lassen und diese selbst für Ihre Unterlagen zu kopieren, da die Echtheit der Kopien nicht sichergestellt werden kann.
Sollten Ihnen solche Bescheinigungen vorliegen, empfehlen wir zur Echtheitsprüfung dem nebenstehendem Ansprechpartner eine Kopie der Ihnen vorgelegten Bescheinigung per Mail zuzusenden.
Achtung: Seit dem 1. Januar 2019 enthalten die Bescheinigungen der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein einen sogenannten Validierungscode.
Dieser wird unter der Unterschrift aufgedruckt und ist auch im Bewacherregister hinterlegt. Bescheinigungen nach § 34a Gewerbeordnung (auch Zweitschriften), die seit dem 1. Januar 2019 von den Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein ausgestellt werden, sind daher nur noch mit einem aufgedruckten Validierungscode gültig.