Validierungsverfahren

Berufserfahrung bestätigen lassen

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Feststellung von individuellen, berufsspezifischen Kompetenzen eine neue hoheitliche Aufgabe der Kammern. Die Handelskammer Hamburg bietet seit Anfang 2025 Feststellungsverfahren anbieten. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Ziel des Feststellungsverfahrens

Das Ziel ist es, dass erfahrenen Personen ohne formalen Berufsabschluss durch dieses Verfahren die Möglichkeit bekommen, berufsrelevante Kompetenzen zu
  • identifizieren,
  • dokumentieren,
  • bewerten,
  • zertifizieren.
Am Ende des Verfahrens erhalten Teilnehmende ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit oder einen Bescheid über eine überwiegende Vergleichbarkeit mit einem bestimmten Ausbildungsabschluss. Das Gesetz bietet außerdem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, eine teilweise Vergleichbarkeit mit einem Ausbildungsabschluss feststellen zu lassen. Ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit eröffnet den Zugang zur höheren beruflichen Bildung.

Wie läuft ein Feststellungsverfahren ab?

Das Verfahren erfolgt in vier Schritten.
  1. Information und Beratung
    Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.
  2. Antragsstellung
    Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die zuständige Stelle prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.
  3. Bewertung
    Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.
  4. Ergebnismitteilung
    Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die Kammer ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus. Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.
Was ist ein Referenzberuf?
Der Referenzberuf ist der duale Ausbildungsberuf, in dem die berufliche Handlungskompetenz festgestellt werden soll.

Checkliste – Kommt ein Feststellungsverfahren für mich in Frage?

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt
  • Sie haben Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld, für das eine Berufsausbildung existiert (Referenzberuf). Das können Sie hier nachprüfen: Berufsbilder von A-Z
  • Sie haben keine abgeschlossene Berufsausbildung im angestrebten Referenzberuf und befinden sich aktuell auch nicht in einer Berufsausbildung oder Umschulung in diesem Beruf
  • Da das Verfahren in deutscher Sprache durchgeführt wird, sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich
Bitte merken Sie sich die Ausbildungsdauer. Davon hängt ab, wie viel Berufserfahrung Sie nachweisen müssen. Die Ausbildung in Ihrem Referenzberuf dauert normalerweise
2 Jahre?
Dann müssen Sie
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 1 Jahr und 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
3 Jahre?
Dann müssen Sie
  • mindestens 4 Jahre und 6 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 3 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
3,5 Jahre?
Dann müssen Sie
  • mindestens 5 Jahre und 3 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 8 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
Wenn Sie alle Fragen für sich mit Ja beantworten konnten, haben Sie gute Chancen, dass Sie für ein Feststellungsverfahren in Frage kommen. Ob Sie zugelassen werden, entscheiden letztlich die Berufsexpertinnen und -experten.

Regionale Zuständigkeit und Gebühren

Bitte beachten Sie, dass Sie das Feststellungsverfahren nur an Ihrem Wohnort oder am Sitz Ihres Unternehmens oder Arbeitgebers durchführen können. Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen oder arbeiten bzw. wenn Ihr Unternehmen keinen Sitz oder keine Niederlassung in Hamburg hat, wenden Sie sich bitte an Ihre regional zuständige IHK.
Die Feststellungsordnung der Handelskammer Hamburg regelt das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit gemäß §§50b ff. BBiG.
Das Feststellungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bestimmt vom Umfang der Vergleichbarkeit sowie vom Aufwand für die Feststellung. Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens. Hier finden eine Übersicht der Gebührenhöhe: Gebührenordnung (Feststellungsverfahren 7 a - 7 a.4)
Beispiel 1 - einfaches Feststellungsverfahren, bei vollständiger Vergleichbarkeit (kaufmännische Berufe):
Zulassungsgebühr (Antrag) 261,00 Euro
Gebühr Feststellungsverfahren 990,00 Euro
Gesamt 1.251,00 Euro
Beispiel 2 - aufwendiges Verfahren, bei vollständiger Vergleichbarkeit (Technisch-gewerbliche Berufe, Lagerberufe, Medienberufe, Berufe der Hotellerie & Gastronomie, Binnenschiffer/in, Fachkraft für Hafenlogistik, Florist/in, Maskenbildner/in, Straßenanwärter/in, Tierpfleger/in, Werksfeuerwehrmann/frau):
Zulassungsgebühr (Antrag) 261,00 Euro
Gebühr Feststellungsverfahren 1.562,00Euro
Gesamt 1.823,00 Euro
Wenn Ihr Unternehmen in Hamburg ansässig ist oder Sie in Hamburg wohnen oder arbeiten und an einem Feststellungsverfahren interessiert sind, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Andere Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben

Das Feststellungsverfahren ist nicht der einzige Weg, nachträglich einen Berufsabschluss oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Andere Möglichkeiten sind: