Energiepreisbremsen

Energiepreisbremsen - Änderungen beschlossen und Übergangslösung für Prüfbehörde

Am 7. Juli 2023 hat der Bundesrat dem zweiten Änderungsgesetz zu den Energiepreisbremsen zugestimmt. Damit ist der Weg für die Sonderregelung zu den atypischen Verbräuchen frei.
Kurzfristig zurückgezogen wurde dagegen die Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung, mit der die maximalen Differenzbeträge für Unternehmen mit einer Entlastungssumme größer 2 Mio. Euro ab September auf 6 bzw. 18 Cent je kWh abgesenkt werden sollten. Eine neue, gleichlautende Version wurde eingebracht, die dann ab Oktober gültig sein soll.

Änderungen bei den Energiepreisebremsen

Neben einigen redaktionellen und technischen Klarstellungen und der expliziten Einführung eines Unternehmensbegriffs für die Boni- und Dividendenregelungen (Unternehmensverbund und nicht Einzelunternehmen), wurde nun auch die von der IHK-Organisation lange geforderte Regelung zu atypischen Verbräuchen eingeführt. Konkret sieht die Gesetzesänderung hierzu folgendes vor:
Leistungsgemessene Gas- und Stromkunden (RLM) sowie Wärmekunden > 1.500.000 kWh können bei der Prüfbehörde einen Antrag auf Gewährung eines zusätzlichen Entlastungsbetrages stellen, wenn
  • Corona-Überbrückungshilfen oder Mittel aus dem Fonds „Aufbauhilfe 2021“ bzw. entsprechende Versicherungsleistungen bezogen wurden;
  • der gemessene Energieverbrauch an der Entnahmestelle 2021 mindestens 40 % niedriger war als 2019;
  • die Höchstgrenze von zwei Mio. Euro voraussichtlich nicht überschritten wird;
  • der zusätzliche Entlastungsbetrag mindestens 10.000 Euro (Gas und Wärme) bzw. 1.000 Euro (Strom) beträgt sowie
  • die sonstigen beihilferechtlichen Regelungen eingehalten werden.
Der Antrag ist im Zeitraum 1. bis 30. September 2023 bei Prüfbehörde zu stellen, die den zusätzlichen Entlastungsbetrag nach einer bestimmten Formel festlegt.

Prüfbehörde für Mitteilungen nach StromPBG/EWPBG

Grundlegende Informationen zu den seit Jahresbeginn geltenden Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme finden Sie auf der DIHK-Homepage hier