IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Erfolgte Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs - ein Überblick

Im folgenden Artikel erhalten Sie einen Überblick über bereits erfolgte Maßnahmen zur Stärkung der Vorsorge im Gasbereich.

1. Einkauf von Gas

Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits im März 2022 über den Marktgebietsverantwortlichen THE Gas beschaffen lassen. Dieses Ankaufprogramm ist mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt konnten rd. 950 Mio. m³ Erdgas erworben werden, die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht wurden. Seit dem 18.03.2022 wurden die Gasspeicher überwiegend wieder gefüllt. Nach niedrigen Speicherständen im Winter liegen die Stände aktuell bei rund 58% und damit über den Speicherständen des Vorjahres im gleichen Zeitraum.

2. Sicherung der Liquidität der Akteure auf dem Markt für Gaseinkauf

Um das Funktionieren des Energiemarktes – und damit der Energieversorgung - sicherzustellen und besonders betroffenen Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Gaspreise die notwendige Liquidität zu sichern, hat die Bundesregierung mit KfW-Krediten unterstützt.
Zusätzlich hat die Bundesregierung, als Teil des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen, ein neues Absicherungsinstrument geschaffen. Hierbei geht es um Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten. Voraussichtlich Ende Juni 2022 kann die Antragstellung starten. Weitere Informationen finden Sie hier.

3. Gasspeichergesetz

Das am 25. März vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gasspeichergesetz“ ist am 30.4. in Kraft getreten. Es regelt erstmals, dass Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode fast vollständig gefüllt sein müssen, um sicher durch den Winter zu kommen. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 80 Prozent gefüllt sein, zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent.
Auch als Folge davon sind die Gasspeicher schon jetzt deutlich besser gefüllt als in den Vorjahren – und das, nachdem zu Beginn des Jahres die Speicherstände auf einem historischen Tief waren.

4. Befüllung des größten Gasspeichers Rehden sowie weiterer Gasspeicher

Um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, hat Bundesminister Robert Habeck am 1. Juni 2022 eine Ministerverordnung erlassen, die am 2. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung ermöglicht es, Speicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit kann jetzt auch Deutschlands größter Gasspeicher in Rehden, der bislang historisch niedrige Stände aufwies, befüllt werden. Die Einspeicherung geschieht durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe, der nun noch einmal Kreditlinien für die Einspeicherung erhalten soll (s. oben). Der Gasspeicher in Rehden steht im Eigentum der Gazprom-Germania-Gruppe (künftig SEFE, siehe hier). Er wurde anders als Speicher anderer Eigentümer über Monate nur in geringfügigem Maß befüllt; über Monate lag der Füllstand nur bei 2 Prozent. Erst durch die Aktivitäten von THE in den letzten Wochen sind die Füllstände wieder gestiegen.

5. Zügiger Ausbau der LNG-Infrastruktur

Deutschland hat bislang keinen Hafen, an dem Flüssiggas angelandet werden kann. Um die Gasversorgung aus nicht-russischen Quellen zu stärken und so unabhängig von russischen Importen zu werden, treibt die Bundesregierung mit Hochdruck die Errichtung von sogenannten schwimmenden LNG-Terminals voran. Sie hat erstens vier Spezialschiffe, sogenannte FSRU, gesichert, auf denen Flüssiggas wieder in Gas umgewandelt werden. Zweitens hat sie mit einem LNG-Beschleunigungsgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bau der nötigen Anbindungen an Land zu beschleunigen, damit bereits im Winter zwei der vier FSRU-Schiffe in Betrieb gehen können und so LNG in das deutsche Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann.

6. Absicherung der Treuhandverwaltung GPG (nunmehr Securing Energy for Europe GmbH, SEFE)

Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig abgesichert. Durch Überführung der bisherigen Treuhand nach Außenwirtschaftsrecht in eine Treuhand nach dem Energiesicherungsgesetz. Zugleich hat die Bundesregierung das durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen in einem Umfang von 9-10 Mrd. Euro vor der Insolvenz bewahrt. Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit.
Einen Überblick über weitere geplante Maßnahmen finden Sie hier.
(BMWK, 21.06.2022)