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GEG vor der Reform: Erkenntnisse aus drei aktuellen Studien

Drei aktuelle Studien beleuchten, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sinnvoll weiterentwickelt werden könnte. Sie vergleichen Reformpfade, prüfen Erfüllungsoptionen im Hinblick auf die Klimaziele und bewerten die Auswirkungen unterschiedlicher Sanierungsraten auf Kosten und Energiesystem. Die Kernaussagen: Empfohlen werden technologieoffene Vorgaben, starke Marktinstrumente und ein fokussierter Heizungstausch.

EPICO-Studie: Reformoptionen für das GEG

Der Thinktank EPICO schlägt ein von Prognos erarbeitetes Reformmodell vor, das GEG, ETS 2 (künftiger EU-Emissionshandel auch für Gebäude und Verkehr) und die EU‑Gebäuderichtlinie (EPBD2024) in einem gemeinsamen Rahmen verbindet. Bewertet wurden unterschiedliche ordnungsrechtliche Pfade nach Umsetzbarkeit, Klimawirkung, Kosten/soziale Effekte, Bürokratie, Konjunktur und Importabhängigkeiten.
Zentrale Ergebnisse EPICO (Energy and Climate Policy and Innovation Council):
  • Technologieoffener Grenzwert: beste Kombination aus ambitionierten Klimazielen, hoher Flexibilität und geringem Verwaltungsaufwand.
    Eigentümer dürfen also beispielsweise frei wählen, ob der Zielwert mittels Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Effizienzmaßnahmen oder Kombinationen erreicht wird. Hauptsache, der Grenzwert wird eingehalten.
  • Punktesystem: schafft Wahlfreiheit zwischen Heiztechnik, Effizienz und klimafreundlichen Baustoffen. Erreicht ein Gebäude den Punktegrenzwert, gilt die Vorgabe als erfüllt – ohne eine bestimmte Technik vorzuschreiben.
    Kritisch ist, dass hohe fossile Anteile bis kurz vor 2045 möglich wären.
  • Status quo: § 71 GEG beibehalten bzw. moderate Absenkung der 65%-Erneuerbaren-Regel: Diese Vorgehensweise landet laut der Studie nur im Mittelfeld, da sie kurzfristig geringere Investitionen und damit schwächere Klimawirkung und längere Importabhängigkeit bedeutet.
  • Grüngasquote: Wird insgesamt am schlechtesten bewertet aufgrund von Kosten‑ und Mengenrisiken, dem Lock‑in-Effekt fossiler Infrastrukturen und der geringeren Klimawirkung im Vergleich zum rechtlichen Status quo.
    Unter Lock-In-Effekt versteht die Studie beispielsweise Technik und Infrastrukturbindung (Gasnetz), Import- und Versorgungsabhängigkeit, Preis- und Politikrisiko sowie verpasste Lernkurven.
  • Wichtig: Weniger Ordnungsrecht funktioniert nur, wenn der CO₂‑Preis (gesteuert u.a. durch den ETS 2), Förderung und steuerliche Anreize deutlich gestärkt werden.

BuVEG/BWP/GIH‑Kurzgutachten: Benchmarks zu §71 GEG und Ersatzmaßnahmen

Die Verbände BuVEG (Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V.), BWP (Bundesverband Wärmepumpe e. V.) und GIH (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V.) ließen durch das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden und das Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München ein Kurzgutachten zu typischen Erfüllungsoptionen und Ersatzmaßnahmen an einem unsanierten Einfamilienhaus (Baujahr 1969–1978, Niedertemperaturkessel, 80/60° C Heizungswassertemperatur, ungeregelte Pumpen, kein hydraulischer Abgleich) erstellen.

Grundlage sind Berechnungen zu Endenergie, Erneuerbare-Energien‑Deckungsanteilen und Treibhausgas‑Einsparungen.
Zentrale Ergebnisse ITG/FIW (Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden / Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München):
  • Erneuerbare Heiztechnologien liefern die größten und sichersten Beiträge zum Klimaschutz im Bestand.
  • Rein fossile Systeme (auch modernisiert oder mit geringen Gas‑Anteilen aus Erneuerbaren Energien) erreichen nicht vergleichbare Einsparungen.
  • Ein neuer Gas‑Brennwertkessel kann keinen gleichwertigen Beitrag liefern – selbst mit begleitenden Effizienzmaßnahmen. Gas bleibt Gas und schneidet somit hinsichtlich der Rest-Emissionen im Vergleich zu Wärmepumpen, Fernwärme aus Erneuerbaren Energien oder Biomasse schlechter ab hinsichtlich der Treibhausgas-Wirkung.
  • Empfehlung: Künftige Regeln sollten hohe Erneuerbare-Energien‑Anteile und bauliche Effizienzmaßnahmen als Erfüllungsoptionen zulassen, sofern sie vergleichbare Treibhausgas‑Minderungen erzielen.

Stiftung Klimaneutralität: Sanierungsrate versus Systemkosten

Wissenschaftlich und politisch wird oft eine jährliche energetische Sanierungsrate von 2% der gesamten Gebäudesubstanz als notwendiges Ziel genannt.
Die Sensitivitätsanalyse von Prognos (12/2025) im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität zeigt jedoch: Eine dauerhaft niedrigere Rate (~1%) führt im untersuchten Szenario nicht zu höheren Systemkosten auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 – unterm Strich ergeben sich sogar Minderkosten von 200Mio. € (20252045).
Voraussetzung ist, dass viel mehr Wärmepumpen verbaut und Fernwärme verwendet wird.
Zentrale Ergebnisse (Prognos):
  • Endenergieverbrauch 2045 zwar +32 TWh (+4 %) – davon 16 TWh Umweltwärme/Solarthermie, 7 TWh Fernwärme, 5 TWh Strom für dezentrale Wärmepumpen, 4 TWh Biomasse.
  • Bruttostrombedarf 2045: +0,5% (≈ 6,6TWh) inkl. Fernwärme; gedeckt durch 3,4 TWh Importe, 2,3 TWh H₂‑Stromerzeugung und 0,9 TWh weniger Abregelung; Wärmepumpen‑Maximallast +1,3 GW (+2,5 %).
  • Kostenverschiebung vom Gebäudesektor in den Energiesektor: +4,5Mrd. € (Energie & Wärmepumpen‑Auslegung) versus minus 5,1 Mrd. € (weniger Sanierung) im Jahr 2045; Saldo minus 0,6Mrd. € in 2045.
    Über den gesamten Betrachtungszeitraum 2025–2045 geht die Studie von einem kumulierten Saldo von minus 0,2 Mrd. € aus.
Es gibt laut Studie also nicht den einen perfekten Mix aus „viel Dämmen“ und „viel Stromsystem ausbauen“.
Beides kann ähnliche Kosten verursachen. Wenn man nur ca.1% pro Jahr saniert, aber Heizungen konsequent auf Wärmepumpen/Fernwärme umstellt, werden die Gesamtkosten nicht höher—im Modell sogar minimal niedriger.

Auch diese Annahme kann nur gelingen, wenn Elektrifizierung & Netzausbau mitziehen. Energetische Sanierung bleibt sinnvoll, sollte nur gezielter betrieben werden.
Zusammen genommen zeigen die drei Studien, dass ein technologieoffener Rechtsrahmen mit starken Marktinstrumenten, der Heizungstausch und Elektrifizierung priorisiert und Effizienz gezielt fördert, einen wirksamen und bezahlbaren Pfad zur Klimaneutralität eröffnet, während Grüngasquoten und reine Gaslösungen deutlich schwächer abschneiden und selbst bei nur ~1% Sanierungsrate die Systemkosten nicht steigen müssen.
Sie finden die einzelnen Studien verlinkt unter “Weitere Informationen”.
Quellen:
  • DIHK (angepasst)
  • Studie GEG-Reform: Eine Analyse der Optionen - EPICO
  • Studie Kurzgutachten – Erfüllungsoptionen § 71 GEG und mögliche Ersatzmaßnahmen - BuVEG/BWP/GIH
  • Studie Sensitivitätsanalyse: Auswirkungen unterschiedlicher Sanierungsraten auf das Energiesystem und seine Kosten - Stiftung Klimaneutralität