Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV)
Der digitale Ausbildungsvertrag (DAV) im ASTA-Infocenter der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ermöglicht die Erstellung, Bearbeitung und Einreichung von Ausbildungs- und Umschulungsverträgen komplett online und papierlos. Das System prüft Eingaben automatisch, übernimmt Stammdaten vorausgefüllt und erlaubt auch den digitalen Vertragsabschluss ohne Unterschrift. Darüber hinaus lassen sich Änderungen rund um Auszubildende, Vertragslöschungen, neue Ausbilder oder neue Berufe bei bestehenden Ausbildern direkt online beantragen. Einfach, schnell und rechtssicher – Ihre Ausbildung digital verwalten.
Bitte beachten Sie, dass das alte Bildungsportal bis zum 31.12.2025 abgeschalten wird und nicht mehr zur Verfügung steht.
Anwendung finden und starten
Den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) erreichen Sie im ASTA-Infocenter über die Kachel „Vertragsmanagement“.
Beim Einsatz des DAV wird der Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag vor den Unterschriften durch die IHK rechtlich geprüft. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren neuen Auszubildenden – und bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigten – einen vollständig und korrekt ausgefüllten Vertrag zur Unterschrift vorlegen.
Zusätzlich unterstützt das System durch integrierte Plausibilitätsprüfungen die rechtssichere Vertragserstellung.
Durch die verschlüsselte elektronische Übermittlung an uns kann der Antrag auf Eintragung schnell, sicher und bequem online eingereicht werden.
Zugangsdaten zum ASTA-Infocenter
Ihre Zugangsdaten zum ASTA-Infocenter haben Sie per Post erhalten. Sollten Sie bereits einen Zugang zum DAV haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
Weitere Informationen zu den Zugangsdaten und zur Registrierung finden Sie hier.
Log-in
Hier gelangen Sie zum Log-in des Asta-Infocenter.
Ihr Unternehmen nutzt bereits das Asta-Infocenter?
Dann kann der „Digitaler Ausbildungsvertrag“ (DAV) über die Kachel Vertragsmanagement im Asta-Infocenter aufgerufen werden. Alternativ kann der DAV direkt über die Webanwendung aufgerufen werden. Ihr Unternehmens Administrator kann Ihnen im ASTA-Infocenter die Berechtigung für die Nutzung des Digitalen Ausbildungsvertrages zuweisen.
Ihr Unternehmen nutzt das Asta-Infocenter noch nicht?
Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ausbildungsberatung oder Verzeichnisführung. Wir stellen Ihnen die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung. Ausführliche Informationen zum Asta-Infocenter und zur Registrierung finden Sie hier.
Ausgedruckte Vertragsunterlagen, Änderungsmeldungen oder Nachweise über eine Vertragsauflösung müssen nicht mehr postalisch eingereicht werden. Zur Sicherstellung einer reibungslosen Datenverarbeitung empfehlen wir, den Erhalt der Bestätigung über Eintragung, Änderung oder Auflösung sorgfältig zu prüfen.
Vertragsänderungen oder Vertragsauflösungen
Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss ein Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Auch hierfür können Sie den DAV nutzen, und zwar auch für aktive Ausbildungsverträge, die noch nicht mit dem DAV erstellt wurden. Weitere Informationen finden Sie in dem Leitfaden „Vertrag ändern“.
Vertragslösungen können Sie ebenso über den DAV vornehmen. Wie das geht, können Sie in dem Leitfaden "Vertrag auflösen“ nachlesen.
Schon gewusst?
Mit der Funktion „Vertrag ändern“ können Sie uns auch Adressänderungen Ihrer Auszubildenden mitteilen.
Rückzahlung der Eintragungsgebühr
Den Rückzahlungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 421 KB) schicken Sie bitte an berufsbildung@vs.ihk.de.
Verkürzung der Ausbildung / Vorzeitige Zulassung
Sie haben Fragen zur verkürzung der Ausbildung und vorzeitigen Zulassung? Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Betriebsnummer im Berufsausbildungsvertrag
Seit dem 1. Januar 2021 muss im Berufsausbildungsvertrag die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG eingetragen sein.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten.
Unternehmen sind verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Meist ist sie bereits im Personalbereich bekannt.
Die Betriebsnummer ist wichtig für die Beschäftigungsstatistik von Wirtschaft und Politik.
EQJ-Verträge
Weitere Informationen zur Vertragserstellung finden Sie hier.
