Dem Nachwuchs eine Chance geben

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Ein Einstieg in die Berufsausbildung für Jugendliche, die noch nicht voll für eine klassische Ausbildung geeignet sind, sind die Einstiegsqualifizierungen mit IHK-Zertifikat. Für Unternehmen sind die "EQs" eine weitere Option, Talente zu entdecken.Wie sich das im Oktober 2004 aufgesetzte "Programm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher" (EQJ) entwickelt, dokumentiert die Begleitforschung.

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat heißt: Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit. Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Zielgruppe:
Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz, Jugendliche mit Migrationshintergrund und Geflüchtete.

Vertrag

Betrieb und Praktikanten schließen einen schriftlichen Vertrag, bei Minderjährigen auch mit deren Erziehungsberechtigten. Der Vertrag wird zur Prüfung und Eintragung zeitnah bei der zuständigen IHK eingereicht.

Was müssen Unternehmen tun?

Sie schließen mit dem Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung ab.
  • Sie setzen die Jugendlichen in Ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
  • Bei Berufsschulpflicht (landesspezifisch unterschiedlich) ermöglichen Sie den Jugendlichen den Schulbesuch
  • Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 216 Euro monatlich zuzüglich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages.
  • Sie stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.
  • Die IHK vergibt ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
  • Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden.
Das Qualifizierungsprofil wird anhand des Ausbildungsberufs aus dem Verzeichnis ausgewählt ( Verzeichnis der sachlichen Gliederungen für EQ).

Wie profitieren Unternehmen?

Die Einstiegsqualifizierung bietet auch den Unternehmen zahlreiche Vorteile:
  • Betriebe können ihren Nachwuchs durch eine Einstiegsqualifizierung näher kennen lernen. Die Betriebe sehen mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse aussagen.
  • Noch nicht ausbildende Betriebe können selbst in die Ausbildung einsteigen. Auch Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können mitmachen. Der Betrieb muss spezielle Tätigkeitsbereiche des betreffenden Ausbildungsberufs vermitteln können.
  • Einstiegsqualifizierungen sind auch für Branchen möglich, die keine Ausbildungsberufe anbieten.
  • Die Betriebe können die Jugendlichen an eine Ausbildung heranführen. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.
  • Einstiegsqualifizierungen sind aus allen Berufen ableitbar. Alle Tätigkeitsbereiche sind möglich. Sie können abhängig von der Entwicklung der Jugendlichen und den betrieblichen Gegebenheiten flexibel gestaltet werden.
  • Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine neue Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für Ihr Unternehmen verbunden.

Inhalte und Pflichten

Inhalte: Betrieb und Berufsschule verpflichten sich, erste Ausbildungsinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufes zu vermitteln. Die Inhalte für die jeweilige Einstiegsqualifizierung sind in einer sachlichen Gliederung festgelegt.
Pflichten: Die Praktikanten verpflichten sich, regelmäßig pünktlich zur Arbeit zu kommen und zuverlässig und kooperativ mitzuarbeiten. Sie werden vom Betrieb unter Anleitung in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Im Krankheitsfall gelten die gleichen Regeln wie für die anderen Arbeitnehmer des Betriebs.

Vergütung/Förderung

Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können. Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderung: Betriebe können sich die Vergütung fördern lassen. Reichen Sie den Förderantrag vor Praktikumsbeginn bei dem zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie den Förderzeitraum. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit.
Sozialversicherung: Das Praktikum ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auf Antrag kann der Betrieb von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung erhalten.