Pressemitteilung

Seehäfen: Gutachten gibt Finanzierungsdebatte neue Impulse

Analyse zeigt Möglichkeiten einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Hafenlasten der Küstenländer
Bremen. Deutschlands Seehäfen stehen an einem Wendepunkt. Während Europa Milliarden in Hafeninfrastruktur investiert, größere Schiffe abgefertigt, Offshore-Windparks errichtet und neue Energie- und Verteidigungslogistik aufgebaut werden, erhalten die fünf Küstenländer vom Bund für die Seehäfen zusammen noch immer lediglich 38,3 Millionen Euro pro Jahr. Das entspricht weniger als dem Investitionsvolumen vieler einzelner Hafenprojekte.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag der IHK Nord stellt die bislang verbreitete Annahme infrage, eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Seehäfen sei verfassungsrechtlich kaum möglich. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass der Bund seine Finanzhilfen bereits auf Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens erhöhen könnte.
„Deutschland diskutiert über wirtschaftliche Resilienz, Versorgungssicherheit, Energiewende und Verteidigungsfähigkeit. All diese Themen haben einen gemeinsamen Nenner: leistungsfähige Seehäfen. Wer die Bedeutung der Häfen betont, muss auch bereit sein, Verantwortung für ihre Finanzierung zu übernehmen“, sagt André Grobien, Vorsitzender der IHK Nord.
Über die deutschen Seehäfen werden Rohstoffe, Energie und Waren für Unternehmen in ganz Deutschland importiert und Exporte in die Weltmärkte abgewickelt. Doch obwohl die Häfen für die gesamte Republik arbeiten, tragen die Küstenländer bislang einen Großteil der Lasten für Kaimauern, Hafenbecken, nautische Infrastruktur und Modernisierungsmaßnahmen.
„Die deutsche Exportnation profitiert jeden Tag von leistungsfähigen Seehäfen. Trotzdem werden die Kosten für diese nationale Infrastruktur bis heute überwiegend den Küstenländern überlassen. Dieses Missverhältnis ist längst Realität“, so Grobien.
Wie groß die Finanzierungslücke ist, zeigen Zahlen des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS). Demnach beläuft sich der prioritäre Investitionsbedarf in den deutschen Seehäfen auf rund 15 Milliarden Euro. Dem stehen Bundesinvestitionshilfen von lediglich 38,3 Millionen Euro pro Jahr gegenüber. Daher fordert der ZDS eine dauerhafte Grundfinanzierung der Hafeninfrastruktur durch den Bund in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich.
Der Handlungsdruck ist auch im internationalen Wettbewerb hoch. Während Häfen wie Rotterdam, Antwerpen-Brügge oder Danzig mit massiven öffentlichen Investitionen ausgebaut werden, stehen deutsche Hafenstandorte unter Wettbewerbsdruck.
„Unsere europäischen Wettbewerber investieren heute massiv in die Hafeninfrastruktur von morgen. Während in Deutschland über Millionenbeträge diskutiert wird, liegt der Investitionsbedarf in den Seehäfen im Milliardenbereich. Wenn Deutschland hier nicht Schritt hält, drohen Wettbewerbsnachteile für Industrie, Handel und Logistik im gesamten Bundesgebiet“, warnt Grobien.
Der Bund unterstützt die Küstenländer derzeit auf Grundlage des Seehafenfinanzierungsgesetzes. Seit Jahren wird argumentiert, eine deutliche Erhöhung dieser Mittel sei verfassungsrechtlich kaum möglich. Das beauftragte Gutachten kommt zu einer anderen Bewertung. Konkret könnte eine einfachgesetzliche Änderung des Seehafenfinanzierungsgesetzes die Grundlage für eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes schaffen.
„Das Gutachten löst nicht die politische Aufgabe. Aber es nimmt eines der wichtigsten Gegenargumente vom Tisch. Wer künftig erklärt, eine stärkere Mitfinanzierung der Seehäfen sei grundsätzlich nicht möglich, muss sich mit den Ergebnissen dieser Analyse auseinandersetzen“, sagt Grobien.
Für die IHK Nord geht es dabei nicht um eine regionale Förderdebatte, sondern um die Finanzierung einer Infrastruktur von nationaler Bedeutung.
„Die norddeutsche Wirtschaft verbindet mit dem Gutachten klare Erwartungen an die Bundespolitik, die Bundesmittel für Investitionen in die Seehafeninfrastruktur deutlich und dauerhaft an den tatsächlichen Investitionsbedarf anzupassen sowie das Seehafenfinanzierungsgesetz auf Grundlage der im Gutachten dargestellten verfassungsrechtlichen Möglichkeiten weiterzuentwickeln“, betont Grobien.
Das vollständige Gutachten sowie eine Kurzfassung stehen auf der Website der IHK Nord zur Verfügung.
Fragen bitte an: Anna-Louise Schröder | IHK Nord e.V. | T 0049 (0)40 36138 657 | schroeder@ihk-nord.de