Verkehr

Im Bereich Verkehr gibt es 2024 Änderungen für Unternehmen bzgl. der Mautpflicht und des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge.

Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab 1. Juli

Im Zuge der Änderung mautrechtlicher Vorschriften wird ab 1. Juli 2024 die Mautpflichtgrenze von 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse abgesenkt. In der Folge müssen sich zahlreiche Unternehmen erstmals mit dieser Frage befassen.
Bei der Mautpflicht wird es eine sogenannte "Handwerkerausnahme" geben. Diese betrifft Fahrzeuge zum Transport von Material und Gerätschaften für die Ausübung der Tätigkeit oder zur Auslieferung handwerklich hergestellter Güter. Begünstigt sind Berufe aus Anlage A zu § 1 Abs. 2 und Anlage B zu § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung oder mit dem Handwerk vergleichbare Berufe.
Die Herausforderung dabei: Pauschale Aussagen darüber, ob eine Fahrt mautbefreit ist oder nicht, sind nicht möglich. Dies wird von der konkreten Fahrt und den konkret beförderten Gütern abhängen. Informationen stellt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Kürze auf seiner Internetseite bereit. Für Handwerker soll es die Möglichkeit geben, ihre Fahrzeuge freiwillig bei Toll Collect als mautbefreit anzuzeigen.
Laut Bundesverkehrsministerium (BMDV) werden derzeit die Einzelheiten hierzu mit dem BALM und Toll Collect abgestimmt. Auch diese Informationen sollen so schnell wie möglich auf den Internetseiten von Toll Collect und BALM bereitgestellt werden.
Eine Übersicht über diese und weitere geplanten Änderungen rund um die Maut finden Sie auf der Website des BALM sowie unter bmdv.bund.de.

Umweltbonus Elektrofahrzeuge ausgelaufen

Im Nachgang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde der sogenannte Umweltbonus für Elektrofahrzeuge zum 18. Dezember 2023 vorzeitig gestrichen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.