NIS

Zur Stärkung und Widerstandsfähigkeit der Unternehmen gegen Cyberangriffe hat die Europäische Union die NIS-2 Richtlinie eingeführt. “NIS” steht hierbei für “Network and Information Security”.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur IT-Sicherheit in Form von Risikomanagement und Melde- und Nachweispflichten müssen betroffene deutsche Unternehmen, die definierte Schwellenwerte erfüllen und in bestimmten Sektoren tätig sind, frühestens im ersten Quartal 2025 umsetzen. Die genaue Frist richtet sich nach dem noch ausstehenden Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz in Deutschland.
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