Mobilitäts-Package

Zwei Änderungen ergeben sich aus dem Mobility Package I:
  1. Ausweitung der Mitführungspflicht für die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten:
    Ab dem 31. Dezember 2024 müssen bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten Nachweise für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Kalendertage mitgeführt werden.
  2. Intelligenter Tachograph der 2. Generation:
    • Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber (eingebaut bis 14. Juni 2019) auf den intelligenten Tachographen der 2. Version (Gen2V2) umgerüstet sein.
    • Bis zum 19. August 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die mit einem Smart Tachografen der 1. Version ausgestattet sind, auf den intelligenten Tachografen der 2. Version (Gen2V2) umgerüstet werden.
    • Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge über 2,5 Tonnen mit einem intelligenten Tachografen der 2. Version (Gen2V2) ausgestattet sein.
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