Mindestausbildungsvergütung
Für Azubis, die ihre Ausbildung im kommenden Jahr beginnen, gelten folgende Mindestbeträge: Im ersten Lehrjahr müssen die Auszubildenden mit mindestens 682 Euro monatlich vergütet werden. Im zweiten Jahr gibt es für die Azubis, die 2025 ihre Lehre begonnen haben, dann mindestens 805 Euro, im dritten Jahr 921 Euro. Wer eine 3,5-jährige Ausbildung absolviert, muss im letzten Jahr mindestens 955 Euro monatlich bekommen. Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen.
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