Abbau von Melde- und Informationspflichten

Ab dem 01.01.2025 bringt das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) einige bedeutende Veränderungen u.a. im Arbeitsrecht mit sich, die auf eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands und eine Förderung der Digitalisierung beispielsweise durch die Ersetzung der bisherigen Schriftform durch die unkomplizierte Textform in zahlreichen arbeitsrechtlichen Vorgängen, abzielen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten, Effizienz zu steigern und rechtliche Prozesse zu vereinfachen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen insbesondere die Erleichterung administrativer Prozesse und die Einführung digitaler Kommunikationswege.
Zudem entfällt ab 01.01.2025 der sog. Meldeschein in der Hotellerie aufgrund der Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG). Dies bedeutet, dass in Hotels und Pensionen der Meldeschein für inländische Gäste entfällt. Auch eine digitale Erhebung der Daten ist nicht notwendig.