Elektronische Rechnung wird Pflicht
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Im ersten Schritt müssen alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, eine sogenannte E-Rechnung zu empfangen, was durch Unterhaltung einer E-Mail-Adresse gewährleistet ist. Die ausschließliche Ausstellung von E-Rechnungen wird je nach Unternehmensgröße ab dem 1. Januar 2027 oder spätestens zum 1. Januar 2028 für alle Unternehmensformen verpflichtend.
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