Digitale Förderprogramme

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will die Digitalisierung der Wirtschaft im Land stärker unterstützen. Zum einen werden bei der Förderung von Unternehmen neue Akzente gesetzt und der Kreis Antragsberechtigter Unternehmen erweitert. Förderungen, die bisher nur dem verarbeitenden Gewerbe offen standen, werden teilweise für alle Branchen der gewerblichen Wirtschaft geöffnet. Zum anderen entstehen neue Infrastrukturen zur Begleitung der Digitalisierung der Wirtschaft.

Förderprogramm “go-digital”

Das bundesweite Förderprogramm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung auf fünf Feldern voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitalisierungsstrategie und Datenkompetenz. Das Programm bietet Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

Förderprogramm “digital-jetzt”

Das BMWi-Förderprogramm "Digital jetzt" bietet Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeitern Zuschüsse für Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen. 

Förderung von Prozess-Innovationen

Soweit Unternehmen umfassendere maßgeschneiderte Digitalisierungsprojekte in Angriff nehmen wollen, können solche Pilotprojekte aus der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation des Wirtschaftsministeriums, Teil „Prozessinnovationen“, unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist die Hinzuziehung externen Sachverstands. Dann können bei kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 Prozent der Ausgaben übernommen werden, bei großen Unternehmen bis zu 15 Prozent. Die maximal mögliche Zuschusssumme beträgt 200.000 Euro. Dabei können auch Analysen und Beratungen zu Auswirkungen auf die Beschäftigten im Unternehmen gefördert werden (sogenannte Technikfolgenabschätzung). Die Förderung der Prozessinnovation dient der Vorbereitung von weiteren Investitionen in neue digitale technische Anlagen. Der Kreis der möglichen Antragsteller wurde dabei zuletzt erweitert von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes auf alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, also auch Dienstleistungs- oder Handelsunternehmen.

Sie interessieren sich für Förderungen in anderen Themengebieten?

In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie eine Sammlung aller derzeit angebotenen Förderungen.
Für Fragen zu Unternehmensfinanzierung und -förderung steht Ihnen die IHK zu Rostock ebenfalls gern zur Verfügung.