Wer unterstützt in Finanzierungsfragen

Bürgschaftsbank MV (BMV)

Die Bürgschaftsbank ist Ansprechpartnerin bei der Gestellung von Ausfallbürgschaften, die als Besicherung Ihres Darlehens dienen können. Zusätzlich kann die BMV ein BMV-Darlehen gewähren, wenn mindestens ein Kreditinstitut ihr Vorhaben nicht begleiten möchte.

Programme:

  • BMV classic – Die BMV verbürgt den Kredit, damit Sie ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben umsetzen können
  • BMV premium – Absicherung bis zu 2 Millionen Euro ermöglicht Investitionen, Betriebsübernahmen und Stabilisierung
  • BMV express – Der Online-Weg der Hausbank zur Kreditentscheidung innerhalb von 72 Stunden.
  • BMV direkt – verbürgt Kredite zur Finanzierung Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.
  • BMV Agrar Land - Sicher wachsen und gedeihen - mit Bürgschaften für Unternehmen der Primärproduktion.
  • Leasing-Bürgschaft – Leasen statt kaufen
Zum 31. Dezember 2023 sind die Darlehensprogramme vorerst ausgelaufen. Die Bürgschaftsbank MV arbeitet daran, Ihnen bald wieder ein Darlehensprogramm anbieten zu können.

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MV (MBMV)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH fördert kleine und mittlere Unternehmen des Landes durch Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Kapital. Sie beteiligt sich am Unternehmen. Anders als bei herkömmlichen Gesellschaften wird die MBMV mit ihrer typisch stillen Beteiligung, so die korrekte Bezeichnung der Kapitaleinlage, nicht zum Mitunternehmer.

Programme:

  • MBMV classic - optimale Finanzierung des Vorhabens durch Stärkung des Haftkapitals
  • MBMV Mikromezzanin II - Kapital für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Existenzgründer mit dem Mikromezzaninfonds-Deutschland
  • MBMV innoSTARTup- Beteiligungskapital für junge technologieorientierte und innovative Unternehmen
  • MBMV innoPRO - Beteiligungskapital für Forschung und Entwicklung
  • MBMV innoGROWTH – Beteiligungskapital für alle bilanzstärkenden Maßnahmen von innovativen Start-ups und kleinen wachstumsorientierten Mittelständlern

KfW Mittelstandsbank

Die Plattform KfW Mittelstandsbank unter dem Dach der KfW Bankengruppe bietet Förderung für den Mittelstand und Existenzgründer aus einer Hand.

Förderprodukte:

GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Die GSA ist antragsannehmende Stelle für ein Mikrodarlehen des Landes M-V, das Existenzgründer mit einer Fehlbedarfsfinanzierung unterstützt. Sie wurde die GSA vom Land beauftragt, für verschiedene  Förderinstrumente, insbesondere  aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Anträge entgegenzunehmen, Prüfungen durchzuführen und Bescheide zu erstellen. Dies betrifft vor allem Förderungen im Bereich Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung und Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese können zudem die Weiterbildungsberatung durch die Mitarbeiter der GSA vor Ort in ihren Betrieben in Anspruch nehmen.

Förderprogramme

  • Bildungsschecks für KMU - Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
  • Gründerstipendium für Existenzgründer - als Hilfen zum Lebensunterhalt für Existenzgründerinnen und –gründer innovativer und zukunftsweisenden Gründungsideen
  • Mikrodarlehen – max.25.000 Euro, für Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit einer Gründung/Übernahme vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, grundsätzlich natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Der Förderwegweiser des Landesförderinstitutes bietet Ihnen einen schnellen und systematischen Zugriff auf die Förderprogramme der Wirtschaftsförderung.

Förderprogramme z.B.:

Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wurde zum 1. Januar 2023 neu ausgerichtet. Darauf hatten sich die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesfinanzminister am 13.12.2022 mit dem Beschluss zum neuen GRW-Koordinierungsrahmen verständigt. Aufgrund zahlreicher Änderungen in den Rechtsgrundlagen muss das Land M-V noch eine neue Richtlinie für die Unternehmens­förderung aus der GRW erarbeiten(Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit). Diese wird rückwirkend für alle Anträge gelten, die ab 01.01.2023 gestellt wurden. Bis zur Veröffentlichung der neuen Richtlinie können die bisherigen Regelungen als Orientierungshilfe dienen, wenn Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, die der Postitivliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 292 KB) zuzuordnen sind.
Ein Vertreter der BMV/MBMV und der GSA mbH nimmt auch an den monatlichen Finanzierungssprechtagen in der IHK zu Rostock teil.

Stand: 11.01.2024