Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

Kurzvorstellung

Das Förderprogramm "Digital jetzt" bietet Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeitern Zuschüsse für Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen. Fördergeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Förderträger ist die DLR Projektträger Gesellschaft, Innovation, Technologie Digitalökonomie Mittelstand.
Das Förderprogramm “Digital Jetzt” ist bis zum 31.12.2023 befristet und kann hier beantragt werden: zum Antragstool

Was wird gefördert

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Dies umfasst in einem Modul 1 insbesondere Hardware und Software (in der Regel Drittleistungen), welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördert (unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware wie Sensorik oder 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz).
In Modul 2 werden Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien gefördert, was Maßnahmen von digitalen Basiskompetenzen bis hin zu digitalen Strategien umfasst.

Ablauf und Umfang der Förderung

Voraussetzung für die Förderung eines oder beider Module ist ein Digitalisierungsplan. Das entsprechende Muster finden Sie beim Projektträger zusammen mit den Antragsunterlagen.
Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses höchstens 50.000 Euro für Einzelunternehmen. Ab dem 01.01.2022 eingereichte Anträge erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
Unter bestimmten Voraussetzungen, kann der Zuschuss auf höchstens 100.000 Euro erhöht werden. Auch besteht die Möglichkeit bis zu 20 Prozent als Bonusprozentpunkte zusätzlich zu erhalten. Die zu erfüllenden Voraussetzungen können Sie in einer FAQ nachlesen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksberufe und freie Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und haben zum Zeitpunkt der Antragsstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter 
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Standardsoftware sowie Standardhardware, bei der kein direkter Bezug zum Digitalisierungsvorhaben besteht. Auch Ersatzinvestitionen oder eine erstmalige technische Grundausstattung sind nicht förderfähig.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Falls Sie weitere Fragen zu dem Förderprogramm haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
Häufig gestellte Fragen beantwortet Ihnen auch die FAQ-Liste des BMWK.