CE-Kennzeichnung


Wenn das VK Drittland wird, hat das auch Folgen für die CE-Kennzeichnung. In Nordirland ändert sich hingegen nichts, weil Nordirland Teil des Binnenmarktes bleibt. Die neuen Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung finden daher auf Nordirland keine Anwendung. Für den nordirischen Markt kann weiterhin die CE-Kennzeichnung verwendet werden.

Einfuhr von VK-zertifizierten Produkten in die EU

Zertifikate von britischen Zertifizierern verlieren mit Ablauf der Brexit-Übergangsfrist in den 27 übrigen EU-Mitgliedsstaaten ihre Gültigkeit. Demnach könnten betroffene Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. In folgender Liste finden Sie die betroffenen Produktkategorien. Laut Germany Trade and Invest (GTAI) haben Unternehmen mit im VK zertifizierten Produkten nun zwei Optionen:
  • Sie können zum einen eine neue Konformitätsbewertung bei einem Zertifizierungsinstitut, einer „benannten Stelle”, in einem der verbleibenden Mitgliedstaaten beantragen. „Benannte Stelle” meint, dass die Prüfstellen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben und von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats benannt wurden.
  • Zum anderen gibt es die Option, das bestehende Dossier in einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragen zu lassen. Hierzu ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, der britischen sowie der neuen „benannten Stelle” notwendig.

Ausfuhr von CE-zertifizierten Produkten nach VK

Die bisher im VK anerkannte CE-Kennzeichnung wird durch das neue Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ersetzt. Die britische Regierung informiert auf ihrer Internetseite Using the UKCA mark from 1 January 2021 über die neue Markierung. Die der UKCA zugrundeliegenden Standards entsprechen den heute in der EU gültigen CE-Standards. Folgende Regelungen gelten:
  • Waren, die sich vor dem 1. Januar 2021 in UK im freien Verkehr befinden, bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Das heißt, ihre CE-Kennzeichnung wird in UK unbefristet akzeptiert.
  • Für die meisten CE-kennzeichnungspflichtigen Produkte gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt akzeptiert UK noch die CE-Kennzeichnung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Produkte die neue Markierung UKCA tragen.
    Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Die Anwendung ist nur möglich, sofern die britischen und die EU Produktvorschriften identisch sind. Falls die EU im Laufe des Jahres 2021 Anpassungen vornimmt, werden diese nicht mehr in britisches Recht übernommen. Für diese Produkte ist eine Verwendung der CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt nicht mehr möglich.

Spezielle Regelungen für bestimmte Produkte

Die Übergangsfrist gilt jedoch nicht für alle Produkte. Sonderregeln gelten unter anderem für Medizin- und Bauprodukte. Die Änderungen müssen  jedoch noch vom britischen Parlament bestätigt werden. 
Medizinprodukte:
  • CE-Kennzeichnung kann bis 30. Juni 2023 verwendet werden.
  • Zertifikate, die von benannten Stellen mit Sitz innerhalb der EU ausgestellt wurden, werden bis 30. Juni 2023 anerkannt.
  • Ab 1. Januar 2021 müssen alle Medizinprodukte bei der zuständigen Behörde "Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA)" registriert werden. Die Fristen zur Registrierung betragen vier bis zwölf Monate ab 1. Januar 2021.
  • Hersteller mit Sitz außerhalb Großbritanniens müssen einen verantwortlichen Repräsentanten benennen.  
Weiterführende Informationen:
Umfassende Handreichungen (Guidance) finden sich auf der Internetseite der britischen Regierung: