Energieberatung Mittelstand
Änderungen aufgrund der altuellen Corona-Krise
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ändert das BMWi seine Förderpraxis im Bundesförderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“. Neuerdings kann der Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen ausgezahlt werden, sodass das beratene Unternehmen nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten muss. Lediglich die Zahlungen des Eigenanteils müssen von vornherein getätigt werden.
Zuschusszahlung an das Beratungsunternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte es KMU in Zeiten der Covid19-Pandemie erleichtern, geförderte Energieberatungen in Anspruch zu nehmen. Abweichend von der Förderrichtlinie wird daher bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszuzahlen. Der Vorteil für das beratene Unternehmen:
Es muss nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten, sondern hat von vornherein nur seinen Eigenanteil zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie als Beratungsunternehmen mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind (Adressat des Zuwendungsbescheids bleibt auch in diesem Fall das beratene Unternehmen, das auch den Zuschussantrag stellt).
Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, sind zwei Dinge zu beachten:
- Das neue Formular „Ermächtigung“ ist vom KMU vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den restlichen Verwendungsnachweisunterlagen dem BAFA vorzulegen.
- Es ist eine angepasste Rechnung einzureichen, die sowohl den zu erwartenden Bundeszuschuss als auch den vom beratenen Unternehmen zu tragenden Eigenanteil ausweist.
(Rechnungsbeispiele finden Sie im Merkblatt „Energieberatung von Kommunen – Merkblatt zum Antragsverfahren und zum Beratungsbericht“ des Förderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (dort Seite 8, Nr. 4.2).)
Bewilligungszeitraum/Vorlagefrist
Der Bewilligungszeitraum wie auch die Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweisunterlagen kann bis auf Weiteres ohne Angabe von Gründen unbürokratisch verlängert werden. Hierfür genügt ein formloser, über das Upload-Portal oder per E-Mail einzureichender Antrag.
Förderung von Energieberatungen im Mittelstand
Zum 1. Dezember 2017 hat eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand die bisher gültige Richtlinie vom 1. Dezember 2015 ersetzt. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren. Mit der Senkung des Energieverbrauchs durch Steigerung der Energieeffizienz geht in der Regel auch eine Reduzierung der Kosten einher. Grund genug, sich als Unternehmer mit diesem wichtigen Thema auseinanderzusetzen. Die Ermittlung dieser Potenziale ist jedoch besonders für kleine und mittlere Unternehmen mit hohen Kosten verbunden. Der Gesetzgeber bietet hierzu das Förderprogramm Energieberatung Mittelstand an.
wesentliche Änderungen
- Der Energieberaterkreis wird erweitert. Zum Förderprogramm können alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA und dem jeweiligen Unternehmen zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
- Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt.
- Die Förderung der Umsetzungsbegleitung entfällt. Für eine Energieberatung wird daher die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro abgesenkt (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Höhe der Förderung
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro.
Die Antragsstellung ist ausschließlich über eine Online-Antragsplattform beim BAFA möglich. Das BAFA, als zuständige Antragsstelle, hat auf seiner Homepage alle Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren, Ablauf und Beratungsbericht veröffentlicht.
Für das Programm zugelassene und registrierte Berater sind auf einer Energieeffizienz-Experten-Liste recherchierbar.
Für das Programm zugelassene und registrierte Berater sind auf einer Energieeffizienz-Experten-Liste recherchierbar.