Kleine und Mittlere Unternehmen in der EU

In der Europäischen Union (EU) zählen über 20 Millionen und damit 99 Prozent aller Unternehmen zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Sie beschäftigen zwei Drittel aller Menschen und erzeugen mehr als die Hälfte aller Umsätze im gemeinsamen Wirtschaftsraum. Ihre erfolgreiche Unternehmensleistung ist entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung in Europa.
Nach der Definition der Europäischen Kommission zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet.
Allerdings stehen KMU häufig vor enormen bürokratischen Hürden. Die Notwendigkeit zur deutlichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, wurde als erstes in der „Lissabon-Agenda“ für Wachstum und Beschäftigung anerkannt. Mit dem „Small Business Act“ von 2008 wurde für die EU und ihre Mitgliedstaaten das Prinzip „Vorrang für den Mittelstand“ in allen Bereichen der Politik - von der Gesetzgebung bis hin zum öffentlichen Dienst – als Handlungsmaxime eingeführt.
Der Small Business Act ist Teil der Zukunftsstrategie „Europa 2020“ und umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen die EU kleine und mittlere Unternehmen im besonderen Maße unterstützt. Die Maßnahmen reichen von Finanzierungserleichterung über besseren Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren bis hin zur Förderung der Existenzgründung für Frauen.

Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

Die EU bietet KMU mehrere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Sie wird in verschiedenen Formen wie Zuschüssen, Darlehen und in einigen Fällen auch als Bürgschaften angeboten. Die Gewährung der Unterstützung erfolgt entweder auf direktem Weg oder in Form von EU-Förderprogrammen, die entweder auf nationaler oder regionaler Ebene verwaltet werden.
KMU können ebenfalls verschiedene nicht finanzielle Unterstützungsmaßnahmen in Form von Programmen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die von der EU bisher aufgelegten annähernd 200 Förderprogramme, Maßnahmen, Initiativen und Aktionen sind Zeichen der Vielfalt der Fördermöglichkeiten, aber auch Ausdruck eines schwer überwindbaren "Förderdschungels" mit unterschiedlichen Antragsverfahren, Ansprechpartnern, Förderbedingungen und Bewerbungsfristen.
Um die vielfältigen Möglichkeiten nutzen zu können, sind detaillierte Informationen über die einzelnen Förderprogramme notwendig. Diese Informationen erhalten Sie über das Europa-Internetportal für Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus haben Sie auf der Webseite die Möglichkeit  sich über abgeschlossene und laufende EU-Projekte mit Beteiligung von Partnern aus Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Zudem wird eine Übersicht mit überwiegend regionalen Beratern angeboten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an uns wenden.