Neue Fördermöglichkeiten bei der Einführung von KI in Unternehmen
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will Unternehmen bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützen und hat ein entsprechendes Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums auf den Weg gebracht.
Wer wird gefördert?
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern können gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen. Zuwendungsfähig sind folgende Anwendungsbereiche:
- Leistungserbringung (Produktion und Dienstleistung):
- Terminplanung und Disposition
- Materialbedarfsprognose
- Qualitätssicherung
- Wissens- und Supportsysteme
- vorausschauende Wartung
- generatives Design
- Werker-Assistenz-Systeme
- Prozessautomation
- Kundenservice
- Sprachassistenten
- Logistik:
- Lagerbestandsoptimierung
- Absatzprognosen
- Routenoptimierung
- Laderaum-Optimierung
- Terminplanung
- Marketing und Vertrieb:
- automatische Social-Media-Posts
- Website-Chatbots
- Preisoptimierung
- Kundenfeedback-Analyse
- Angebotserstellung
- Nachfrageprognose
- Content-/Text-Erstellung
- IT-Sicherheit:
- Cybersicherheit, Cyber-Abwehr
- Datenflusskontrolle
- Identitäts- und Zugriffskontrolle
Zusätzlich können untergeordnete, zwingend erforderliche sonstige Leistungen für die einzuführende Lösung gefördert werden. Dazu zählen auch Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Der Zuwendungssatz beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt maximal 50.000 Euro je Vorhaben.
Antragsvoraussetzungen
- Zuwendungsempfänger müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen, in der das Vorhaben umgesetzt werden soll. Die Betriebsstätte oder die Niederlassung muss bei Vorhabenbeginn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens zu gewährleisten. Das Vorhaben muss überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.
- Der beantragte Fördergegenstand muss zum überwiegenden Teil den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Sinne selbstlernender Systeme beinhalten.
- Das Vorhaben muss im Vergleich zu bisher im Unternehmen vorhandenen Prozessen signifikante Verbesserungen aufweisen, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärken.
- Die in der De-minimis-Verordnung genannten Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Zuwendung erfüllt sein.
- Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn der Zuwendungsempfänger vor Beginn für das Vorhaben einen elektronischen Antrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt hat und mit dem Vorhaben nicht begonnen wurde, bevor der elektronische Antrag bei der Bewilligungsbehörde eingegangen ist.
- Das geförderte Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden (Projektzeitraum).
- Die Finanzierung des Eigenanteils muss sichergestellt sein und nachgewiesen werden.
- Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie kann innerhalb von drei Jahren für maximal ein Vorhaben je Zuwendungsempfänger gewährt werden.
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Anträge, deren zuwendungsfähige Ausgaben die nachfolgenden Schwellenwerte nicht überschreiten, sind nicht zuwendungsfähig (Bagatellgrenze):a) 15.000 EUR (bis einschließlich 50 Mitarbeiter),b) 20.000 EUR (über 50 Mitarbeiter)
- Zuwendungen an Unternehmen dürfen nicht gewährt werden, solange das Unternehmen einer bestandskräftigen Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist.
- Eine Kumulation der nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendungen mit anderen staatlichen Beihilfen oder Zuwendungen der Europäischen Union, die für dieselben bestimmbaren zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und beansprucht werden, ist ausgeschlossen.
Wo kann ich einen Antrag auf Förderung meines Vorhabens stellen?
Das Technologie-Beratungs-Institut GmbH wickelt im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V die Antragsprüfung und Antragsbegleitung als Projektträger ab. Auf der Homepage können Sie nicht nur alle Hinweise für Antragssteller, sondern auch das Formular zur Antragsstellung und weitere Downloads einsehen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Sie interessieren sich allgemein für Förderungen in Bezug auf Digitalisierung?
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie eine Sammlung aller derzeit angebotenen Förderungen.
Für Fragen zu Unternehmensfinanzierung und -förderung steht Ihnen die IHK zu Rostock ebenfalls gern zur Verfügung.