Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau
Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Ziel der Prüfung
Personalfachkaufleute nehmen verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahr. Sie gestalten die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing mit und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Weitere Informationen
u. a. zu den Zulassungsvoraussetzungen, zur Gliederung und zum Inhalt der Prüfung finden Sie über folgende Links:
- Verordnung über die Prüfung zur/m Geprüfte/n Personalfachkaufmann/-frau
- Formulare zur Prüfungsanmeldung/ Antrag auf Zulassung
- Informationen und Dokumente zur schriftlichen Prüfung
(z. B. Hilfsmittelliste, Prüfungstermine, Strukturierung) - Einreichung Themenvorschläge -Situationsbezogenes Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 613 KB)
Prüfungstermine
Übersicht der Prüfungstermine im Kaufmännischen Bereich.
Kosten
Prüfung der Zulassung: 80,00 EUR
Prüfungsgebühren: 500,00 EUR
Prüfungsgebühren: 500,00 EUR