EU-Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25. Mai 2018 gelten die EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Die Datenschutz-Grundverordnung hat vielseitige Kritik erfahren. Viele dieser Kritikpunkte konnten ausgeräumt werden, nachdem durch sachliche Information wichtige Punkte in der konkreten Anwendung und der Durchformulierung ihrer Anforderungen richtiggestellt wurden.
Aufgrund der vorgelegten Kritik verabschiedete der Bundestag am 27. Juni 2019 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechtes (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)). Dieser sieht unter anderem vor, die Schwelle zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen von 10 auf 20 Mitarbeiter anzuheben. Weitere inhaltliche Änderungen sollen als Beitrag zum Bürokratieabbau die unverhältnismäßigen Belastungen bei der Umsetzung der EU-DSGVO vor allem für kleinere Unternehmen zurückdrängen und vermeiden. Damit die Neuregelung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.
Muster zur EU-DSGVO
Hier finden Sie einige Muster zur EU-DSGVO.
- Muster Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Link: https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Anh%C3%A4nge-Recht/BayLDA_Muster_VvV_Verantwortlicher.pdf)
- Mustervertrag Auftragsdatenverarbeitung (Link: https://www.lda.bayern.de/media/muster_adv.pdf)
- Muster Verpflichtungserklärung (Nr. 3927512)
- Handreichungen für KMU (Link: https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html)