Nr. 30104

Sachverständigenwesen

Die IHK zu Rostock vermittelt und benennt Sachverständige und Probenehmer gegenüber Unternehmen, Gerichten, Behörden und Privatpersonen. Des Weiteren nimmt sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gemäß § 36 der Gewerbeordnung vor.