Anerkennung leitende Tätigkeit

  • Die fachliche Eignung kann durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen nachgewiesen werden, das Straßenpersonenverkehr (Taxi- und Mietwagenverkehr) betreibt.
    Eine Beschäftigung als Fahrer oder als untergeordneter Mitarbeiter reicht nicht aus.
  • Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens (Taxi- und Mietwagenverkehr) erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben, die sich aus Anlage 3, der Berufszugangsverordnung (PBZugV) ergeben.
  • Das Ende der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.