Gleichwertige Abschlussprüfungen
Als Fachkundeprüfung gilt der Nachweis in einem der nachfolgend genannten Ausbildungsberufe, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist.
(GBZugV, § 7, Anlage 4, Fassung vom 31. Dezember 2011)
(GBZugV, § 7, Anlage 4, Fassung vom 31. Dezember 2011)
Es handelt sich hierbei um folgende Abschlussprüfungen:
- Abschlussprüfungen zum Kaufmann / zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr; Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
- Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann / zur Speditionskauffrau (seit 01.08.2005 Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung)
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt / zur Verkehrsfachwirtin
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung: Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I
Studiengang: Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterkraftverkehr der Fachhochschule Heilbronn - Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre / Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung: Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn