Gleichwertige Abschlussprüfungen

Als Fachkundeprüfung gilt der Nachweis in einem der nachfolgend genannten Ausbildungsberufe, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist.
(PBZugV, § 6, Anlage 6, Fassung vom 4. März 2013)
Es handelt sich hierbei um folgende Abschlussprüfungen:
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann / zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr;
    Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt / zur Verkehrsfachwirtin
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt / Betriebswirtin ( DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt / Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft,
    Studiengang: Verkehrsbetriebswirtin und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler / Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung:
    Personenverkehr der Hochschule Heilbronn