Gleichwertige Abschlussprüfungen
Als Fachkundeprüfung gilt der Nachweis in einem der nachfolgend genannten Ausbildungsberufe, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist.
(PBZugV, § 6, Anlage 6, Fassung vom 4. März 2013)
(PBZugV, § 6, Anlage 6, Fassung vom 4. März 2013)
Es handelt sich hierbei um folgende Abschlussprüfungen:
- Abschlussprüfungen zum Kaufmann / zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr;
Schwerpunkt: Personenverkehr - Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt / zur Verkehrsfachwirtin
- Abschlussprüfung als Betriebswirt / Betriebswirtin ( DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt / Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft,
Studiengang: Verkehrsbetriebswirtin und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn - Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler / Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung:
Personenverkehr der Hochschule Heilbronn