Shisha-Betriebe
Rauchen/Dampfen
Wer eine Shisha-Bar eröffnen möchte, muss sich mit dem Nichtrauchergesetz vertraut machen und die dementsprechenden gesetzlichen Vorgaben einhalten.
In Deutschland gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen für Shisha-Bars. In einigen Bundesländern ist das Rauchen in Kneipen, Bars und Restaurants vollständig verboten. In anderen Bundesländern ist es lediglich in abgetrennten Räumen gestattet.
Wichtig:
In ausgewiesenen Raucherräumen (dazu zählen auch Shisha-Bars) dürfen keine frisch zubereiteten Lebensmittel verkauft werden.
In ausgewiesenen Raucherräumen (dazu zählen auch Shisha-Bars) dürfen keine frisch zubereiteten Lebensmittel verkauft werden.
Besprechen Sie Ihr Betriebskonzept im Vorfeld mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung, um die rechtlichen Anforderungen sicher zu erfüllen.
Kohlenmonoxid
Beim Betrieb von Shisha-Bars entsteht in der Regel durch das Verbrennen oder Glimmen der Kohle Kohlenmonoxid. Dieser farb- und geruchlose Stoff kann bereits in geringen Mengen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen.
Deshalb ist es zwingend erforderlich, Kohlenmonoxid-Warnmelder in ausreichender Zahl und geeigneter Position zu installieren.
Deshalb ist es zwingend erforderlich, Kohlenmonoxid-Warnmelder in ausreichender Zahl und geeigneter Position zu installieren.
Lüftungsanlagen
Entscheidend ist nicht nur, dass eine Lüftungsanlage vorhanden ist, sondern auch, wie schnell und effektiv das Raumvolumen abgeführt werden kann. Der zulässige Grenzwert für Kohlenmonoxid liegt bei 30 ppm.
Die Entlüftungsanlage muss den Technischen Regeln für Arbeitsstätten “Lüftung” (ASR A3.6) entsprechen.
Kohle ist nicht gleich Kohle
Nicht alle Kohlearten sind für den Einsatz in Shisha-Betrieben zugelassen. Klären Sie deshalb vorab mit der zuständigen Behörde (z.B. dem Ordnungsamt), welche Kohle verwendet werden darf und welche nicht.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden:
- Selbstzündende Kohletabletten
- Naturkohle
Kohletabletten
Bei selbstzündenden Kohletabletten ist darauf zu achten, dass diese im Vorfeld vollständig durchgeglüht sind. Die enthaltenen chemischen Zusätze können einen sehr unangenehmen Beigeschmack erzeugen. Die chemischen Zusätze sind auch nicht gerade gesundheitsförderlich.
Naturkohle
Bei den Kohletabletten gibt es Kohlearten aus Naturfasern, die man Naturkohle nennt. Die Naturkohle wird meistens aus verpressten Kokusnussschalen hergestellt. Naturkohle enthält man auch als Oliven- oder Orangenbaumholz. Der Vorteil hierbei ist, dass diese in der Regel ohne chemischen Substanzen hergestellt werden.