Was ist bei Preisangaben auf Getränke- und Speisekarten zu beachten?
Kennzeichnung und Preisauszeichnung in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben:
Gastronomen und Betreiber von Beherbungsbetrieben sind gesetzlich verpflichtet, Gäste über Preise und Zusatzstoffe von Speisen, Getränken und sonstigen Leistungen zu informieren.
Gastronomen und Betreiber von Beherbungsbetrieben sind gesetzlich verpflichtet, Gäste über Preise und Zusatzstoffe von Speisen, Getränken und sonstigen Leistungen zu informieren.
1. Preisverzeichnis - Pflicht und Form
Preise müssen in einem Preisverzeichnis ausgewiesen werden. Dieses muss:
- Auf den Tischen liegen
- Dem Gast vor der Bestellung vorgelegt werden (auf Wunsch erneut),
- Oder gut sichtbar im Betrieb angebracht sein (z.B. Tafel an der Wand oder über der Theke).
Für Kioske oder ähnliche Betriebe gilt: Preisverzeichnis gut sichtbar außen anbringen.
2. Anforderungen an die Preisauszeichnung
- Endpreise müssen stets angegeben werden (inkl. Mehrwertsteuer und aller Zuschläge).
- Preisangaben wie “ca-Preise”, “von/bis-Preise” oder “ab-Preise” sind unzulässig.
- Keine Preisangaben abhängig von Gewicht oder Größe (z.B. “Preis je nach Portion”).
- Erlaubt: konkrete Portionsgrößen wie “kleine Portion” oder “große Portion”.
- Aufschlüsselung von Zuschlägen (z.B. für Bedienung, Musik) ist möglich, sofern diese klar hervorgehoben werden.
3. Übersichtlichkeit für den Gast
Der Gast muss sofort erkennen können, wie viel er für Speisen oder Getränke zu zahlen hat. Es darf nicht verlangt werden, dass der Gast einzelne Preisbestandteile selbst zusammenrechnet.
4. Besonderheiten im Eingangsbereich
Neben dem Eingang der Gaststätte muss eine Speise- und Getränkekarte mit den wesentlichen angebotenen Speisen und Getränken ausgehängt werden.
Diese muss gut lesbar sein, sodass Gäste sie vor Betreten einsehen können.
Diese muss gut lesbar sein, sodass Gäste sie vor Betreten einsehen können.
5. Preisverzeichnisse in Beherbergungsbetrieben
Auch Beherbergungsbetriebe, die Speisen und Getränke anbieten, müssen Preisverzeichnisse nach den gleichen Vorschriften wie Gaststätten bereitstellen.
Wo müssen die Preise stehen?
- Am Eingang oder an der Rezeption: gut sichtbar und für Gäste leicht zugänglich.
- Die Preise müssen die wesentlichen angebotenen Zimmer sowie ggf. den Frühstückspreis enthalten.
- Bei Angeboten wie Vollpension oder Halbpension müssen die Endpreise ebenfalls im Verzeichnis stehen.
Endpreise sind Pflicht
- Zimmer- und Frühstückspreise müssen immer Endpreise sein.
- Bedienungs- und Serviceentgelte müssen bereits enthalten sein - keine versteckten Zusatzkosten.
Zusätzliche Hinweise
- Bei mehreren Eingängen muss das Preisverzeichnis an jedem Eingang angebracht werden.
- Bei umfriedeten Gartenlokalen gilt: Aushang am Eingang zum Gastraum.
- Bei Speisen/Getränken in Schaukästen oder Vitrinen muss der Preis direkt angegeben werden.