Welche braucht man für eine Gaststättenerlaubnis?
Wer eine Gaststätte eröffnen und alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt in der Regel eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz (§2 GastG). Damit diese erteilt werden kann, müssen verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Die drei wichtigsten Kriterien sind:
Die drei wichtigsten Kriterien sind:
Persönliche Zuverlässigkeit
Folgende Unterlagen müssen in der Regel eingereicht werden:
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Polizeiliches Führungszeugnis) / örtliche Meldebehörde: (Bürgerbüro, Rathaus...) oder Bundesjustizamt
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister /Gewerbebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder Bundesjustizamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde Ihrer Gemeinde (z.B. Stadtkasse oder Gemeindesteueramt)
- Ausländer benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit im beantragten Gewerbe aus ausländerrechtlicher Sicht gestattet
Fachliche Eignung
Diese kann erbracht werden durch:
- den Nachweis an der Teilnahme einer Gaststättenunterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer
(Unterrichtsnachweis einer IHK nach § 4, Abs. 1, Ziffer 4, Gaststättengesetz (GastG) über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Hygiene) > Anmeldung
oder
- den Nachweis eines fachbezogenen Berufsabschlusses
Darunter sind die Berufsabschlüsse zu verstehen, die im Antrag auf Befreiung von der Gaststättenunterrichtung genannt werden.
Wenn Ihre erworbene Abschlussprüfung oder Weiterbildung in dem Listenfeld genannt ist und Sie diese nachweisen, sind Sie berechtigt einen Antrag auf Befreiung von der Gaststättenunterrichtung zu stellen.
Objektbezogene Anforderungen (Räumlichkeiten)
Wer eine Gaststätte betreiben möchte, muss frühzeitig klären, ob die räumlichen, baulichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist dabei an bestimmte Nachweise gebunden, die die Eignung der Räume sowie die Einhaltung der baulichen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen belegen.
Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag für die künftigen Gaststättenräume
- Nachweis der baulichen Eignung der Räume nach den landesrechtlichen Vorschriften
- Baugenehmigung für die Nutzung der Räume als Gaststätte
- ggf. zusätzlich : Bauzeichnungen, Grundrisse aller Betriebsräume, inkl. Sanitärräume
Der Betreiber muss sich dafür beim zuständigen Bauaufsichtsamt über die baulichen Anforderungen informieren. Die wichtigsten baulichen Anforderungen an Gaststätten sind in der Gaststättenverordnung (GastVO) für das Land Rheinland-Pfalz und in der Verordnung über Arbeitsstätten geregelt.
Neben den baulichen Voraussetzungen ist es ebenfalls empfehlenswert, sich frühzeitig mit möglichen Umweltauflagen auseinanderzusetzen - insbesondere nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG).
Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG).
Ziel ist es, schädliche Umwelteinwirkungen durch den Gaststättenbetrieb zu vermeiden oder zu minimieren.
Dazu zählen insbesondere:
Dazu zählen insbesondere:
- Geräusche
- Licht
- Wärme
- Strahlen
- Luftverunreinigungen
- Erschütterungen etc.
Diese Umweltfaktoren können zu Nachteilen, Gefahren oder Belastungen für Arbeitnehmer, Gäste, Bewohner, Nachbarn oder für die Allgemeinheit führen. Besonders hohe Anforderungen werden an die Planung, Errichtung und das Betreiben von Diskotheken gestellt.