Wer muss an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen?
Den Unterrichtsnachweis der IHK benötigen:
- der Antragsteller der Gaststättenerlaubnis,
- ein Stellvertreter, wenn dieser den Betrieb führen soll
- Personen, die den Betrieb nach dem Tod des Inhabers weiterführen (innerhalb von 6 Monaten, § 10 GastG).
Was ist ein Stellvertreter / eine Stellvertreterin?
Ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin ist jemand, der den Betrieb im Namen und auf Rechnung des Inhabenden eigenständig führt - also auch rechtlich für den Inhabenden handeln darf. In diesem Fall braucht er eine Gaststättenerlaubnis und den Unterrichtungsnachweis.
Ausnahme:
Wird der Inhaber nur kurzzeitig vertreten (z.B. bei Urlaub oder Krankheit), ist keine Erlaubnis und kein Nachweis nötig.
Für eine vorläufige Erlaubnis oder vorläufige Stellvertretung ist der Unterrichtungsnachweis ebenfalls nicht erforderlich.
Wichtig zu wissen
Die Gaststättenerlaubnis ist an die Person, den Ort und den Betrieb gebunden. Wer den Betrieb erweitert, umzieht oder grundlegend verändert, muss eine neue Erlaubnis beantragen.