Warum ist die Gaststättenunterrichtung erforderlich?

Laut § 4 Abs. 1 Satz 4, Gaststättengesetz (GastG) darf eine Gaststättenerlaubnis nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweist, dass er mit den Grundlagen lebensmittelrechtlicher Vorschriften vertraut ist.
Ziel ist der Verbraucherschutz, insbesondere vor:
  • Gesundheitsschäden
  • Täuschung
  • Irreführung
Worum geht es konkret?
Betriebe, die regelmäßig mit Lebensmitteln arbeiten (z.B. Gastronomie, Imbiss, Bar), müssen wissen:
  • wie Lebensmittel gelagert, zubereitet und behandelt werden
  • welche Hygienevorschriften gelten
Fehler im Umgang mit Lebensmitteln oder Verstöße gegen Hygienevorgaben können die Qualität der Speisen und Getränke beeinträchtigen - und damit ein Gesundheitsrisiko für Gäste darstellen.
Folgen bei Verstößen
Wer die Vorschriften nicht beachtet, riskiert:
  • Bußgelder
  • im Ernstfall auch den Entzug der Gaststättenerlaubnis
Wann erlischt die Gaststättenerlaubnis?
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.