Datenschutzhinweis
Ein dauerhaftes LUX-BS-Nutzerkonto ist eine Grundvoraussetzung, um Ihnen eine Postfachnutzung (Übermittlung von Dokumenten/Bescheiden) zu ermöglichen. Sie können das dauerhafte Nutzerkonto durch Ihre IHK löschen lassen. Wenn Sie das dauerhafte Nutzerkonto nur mit einem IHK-Postfach dieser IHK nutzen, kann Ihre IHK dann alle gespeicherten Daten zu diesem dauerhaften -Nutzerkonto für die Anmeldung zum IHK-Postfach entfernen. Sollten Sie bei einer anderen IHK auch ein IHK-Postfach nutzen, ist es notwendig, dass Sie die Löschung der Einträge für das dauerhafte Nutzerkonto durch jede IHK anfragen, da jede IHK nur die Daten in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich der jeweiligen IHK löschen darf. Die Einrichtung eines dauerhaften LUX BS-Nutzerkontos ist Ihre freiwillige Entscheidung.
Verwendungszwecke:
- Eindeutige Identifizierung und Authentifizierung an einem dauerhaften Nutzerkonto
- Information über die Übermittlung von Dokumenten/Bescheiden in das IHK-Postfach
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Ihre Einwilligung können Sie gegenüber Ihrer IHK jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Geben Sie uns diese Einwilligung nicht oder widerrufen Sie diese, so können wir Ihnen gegenüber das dauerhaften Nutzerkontos nicht einrichten und Sie Ihr IHK-Postfach nicht nutzen; Sie erhalten die Dokumente/Bescheide dann in analoger Form. Im Falle eines Widerrufs heben wir die Verknüpfung Ihres Nutzerkontos in unserem Geltungsbereich auf; Ihr IHK-Postfach existiert dann aber weiterhin, so dass Sie den Zugang zu Ihrem IHK-Postfach gesondert wieder schließen müssten; dies können Sie selbst tun oder Sie wenden sich an uns.
Sie eröffnen mit diesem Formular den Zugang zu Ihrem IHK-Postfach. Bevor das IHK-Postfach eröffnet wird, führen wir als IHK eine Identifizierung anhand Ihrer Angaben durch. Sollte die Identifizierung erfolgreich sein, wird Ihr IHK-Postfach eröffnet.
Im Übrigen verarbeiten wir Ihre Daten entsprechend unserer Datenschutzerklärung.
Verwendungszwecke:
- Eindeutige Identifizierung zur Eröffnung Ihres IHK-Postfachs
- Übermittlung von digitalen Dokumenten und Bescheiden in das IHK-Postfach (Bekanntgabe)
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO i. V. m. § 1 Abs. 1 NVwVfG, §§ 3a Abs. 1, 41 Abs. 1 u. 2 VwVfG.
Den Zugang zu Ihrem IHK-Postfach können Sie gegenüber Ihrer IHK jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden. Eröffnen Sie den Zugang nicht oder schließen Sie diesen, so können wir Ihr IHK-Postfach nicht einrichten und Sie Ihr IHK-Postfach nicht nutzen; Sie erhalten die Dokumente/Bescheide dann in analoger Form. Im Falle eines Schließens des Zugangs schließen wir Ihr IHK-Postfach und heben zugleich die Verknüpfung Ihres Nutzerkontos zu Ihrem IHK-Postfach in unserem Geltungsbereich auf. Die Schließung des Zugang können Sie selbst tun oder Sie wenden sich an uns.