Pflichten für Versicherungsvermittler und -berater

Pflichten nach der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) seit 20.12.2018
Versicherungsvermittler und -berater haben die Pflichten zu beachten, die sich aus der VersVermV ergeben. Diese wurde zum 20.12.2018 novelliert. Zu den Pflichten nach der VersVermV gehören insbesondere:
  • Pflicht zur Weiterbildung nach § 7 VersVermV
  • Mitteilungspflichten gegenüber der Registerbehörde nach § 9 VersVermV
  • Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 14 VersVermV
  • Informationspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer nach §§ 15 und 16 VersVermV
  • Beschwerdemanagement nach § 17 VersVermV
  • Besondere Pflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten nach §§ 18 und 19 VersVermV
  • Pflicht zur Sicherheitsleistung, Versicherung nach § 20 VersVermV bei Annahme von Geldern des Versicherungsnehmers für das Versicherungsunternehmen
  • Aufzeichnungspflichten nach § 22 VersVermV
Pflichten nach dem Telemediengesetz (Impressumspflicht)
Im Artikel "Impressumspflichten" finden Sie Informationen zu den Pflichtangaben auf der Internetseite des Versicherungsvermittlers bzgl. Impressum sowie verschiedene Impressumsmuster.
Hinweis: Diese Information dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.