Nr. 6104474

Pflichten für Versicherungsvermittelnde

Hier finden Sie weitere Informationen zur Weiterbildungspflicht.

Mitteilungspflichten für Versicherungsvermittler und -berater nach VersVermV

Für Versicherungsvermittler und -berater sind zusätzliche Angaben im Impressum ihrer Internetseite erforderlich.

Versicherungsvermittler und -berater haben die Pflichten zu beachten, die sich aus der VersVermV ergeben.

Umsetzungspflicht für Finanzunternehmen und IT-Drittdienstleister der gesetzlichen Vorgaben der EU-Verordnung bis 17. Januar 2025

Pflicht zur Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)