Das Urheberrecht wird reformiert

Der Gesetzentwurf wurde am 03.02.2021 durch das Bundeskabinett beschlossen. Mit der Urheberrechtsreform werden zwei europäische Richtlinien, die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt und die sog. Online-SatCab-Richtlinie umgesetzt. Die Richtlinien sind bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt worden. 
Ziel der Reform ist die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter und die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs in der EU zu Rundfunkinhalten (z.B. bei internetbasierten Sendeformen).
Kern der Reform ist es, die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube oder Facebook zu regeln, aber es werden auch zahlreiche neue Regelungen eingeführt.  
Folgende Neureglungen sind besonders zu beachten: 

1. Neuregelungen im Bereich der Lizenz 

Upload-Plattformen sollen in der Zukunft Lizenzen für urheberechtlich geschützte und von Nutzern im Internet übertragene Daten erwerben. Ist keine entsprechende Lizenz vorhanden, ist ein Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers grundsätzlich von Anfang an zu blockieren (Uploadfilter).  
Auch können Verwertungsgesellschaften kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung (Extended Collective Licences) vergeben. 

2. Neuregelungen im Bereich der Nutzungsrechte bzw. Verträge zwischen Kreativen und Nutzern

Die bestehenden Regeln für Verträge zwischen Kreativen und Verwertern werden angepasst und der kollektive Rechtsschutz gestärkt, damit (u.a.) eine angemessene Vergütung gesetzt wird. 
In diesem Sinne enthält die Reform Vorschriften zu (Direkt)-Vergütungsansprüchen der Kreativen (z.B. Musiker, Schauspieler oder Autoren) für Nutzungen auf Plattformen sowie zu Regelungen zu gesetzlichen Nutzungserlaubnissen für Text und Data Mining, einer Schlüsseltechnologie für maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz. 
Zudem werden die Sondervorschriften für die Online-Nutzung von vergriffenen Werken, insbesondere von nicht mehr erhältlichen Büchern reformiert. Insbesondere wird im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu den Zwecken der Karikatur, der Parodie und des Pastiches erlaubt. 

3. Neuregelungen im Bereich der Verleger 

Es sind Presseverleger-Leistungsschutzrechte vorgesehen, wodurch die wirtschaftlich-organisatorische und technische Leistung der Presseverleger bei der Erstellung von Presseveröffentlichungen geschützt werden soll. 
Auch die Verlegerbeteiligung wird neu geordnet bzw.  Verleger werden künftig wieder an der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen (z. B. Privatkopien) beteiligt und Urheber, die von Verwertungsgesellschaften einen finanziellen Ausgleich erhalten, sollen künftig ihren Verleger beteiligen.

4. Regelungen in Bereich der visuellen Werke und der Online-Nutzung   bzw. digitalen Vorbereitung von urheberechtlichen Werken 

Vervielfältigungen eines gemeinfreien visuellen Werks, z. B. Fotos alter Gemälde, genießen künftig keinen Leistungsschutz mehr. Dadurch wird der Zugang zum Kulturerbe verbessert.
Neue Bestimmungen regeln die Online-Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen, z.B. per Livestream und über Mediatheken: 
  • Die Weitersendung kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden, mit der Ausnahme der Werke, die nur im Internet gesendet werden, und der Rechte der Senderunternehmen an ihren Sendungen. 
  • Die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe von Werken zur Ausführung eines ergänzenden Online-Dienstes eines Sendeunternehmens in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten ausschließlich als in dem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat erfolgt, in dem das Sendeunternehmen seine Hauptniederlassung hat.
  • Sendeunternehmen für bestimmte unionsweit verbreitete Internet-Angebote, die Rechte nur noch für den Mitgliedstaat erwerben, in dem der Sender seinen Sitz hat. 
  • Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf Regelungen für den digitalen und grenzüberschreitenden Unterricht und die Lehre sowie für die Erhaltung des  Kulturerbes
Weitere Informationen können Sie über das FAQ-Dokument zum Regierungsentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts erhalten.