Was schützt das Urheberrecht?

Was ist ein Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z.B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Auch Computerprogramme können in Deutschland über das Urheberrecht unter Schutz gestellt werden.
Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen, d.h. das Werk muss sich durch seine Eigenart und Individualität aus der Masse durch einen so hohen Grad an schöpferischer Leistung hervorheben, dass nach den im Leben herrschenden Anschauungen noch von Kunst gesprochen werden kann. Fehlt dies, bleibt das Werk gemeinfrei, d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz.

Welchen Schutz bietet das Urheberrecht?

Dem Urheber wird das Recht der Verwertung seines Werkes zugebilligt: Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt. Der Urheber kann die Entstellung eines Werkes verbieten.

Ist das Urheberrecht ein gewerbliches Schutzrecht?

Nein. Das Urheberrecht gehört nicht zu den gewerblichen Schutzrechten. Es steht jedoch - wie am oben genannten Beispiel der Computerspieleindustrie ersichtlich wird - in engem Zusammenhang zu diesen.

Wie lange bietet das Urheberrecht Schutz?

Der zeitliche Schutz erstreckt sich über den Zeitraum vom Entstehen des Werkes bis zum Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.

Ist eine Anmeldung zur Erlangung des Rechts notwendig?

Das Urheberrecht entsteht bereits mit der Schaffung bzw. Veröffentlichung des Werkes, eine Anmeldung oder Hinterlegung ist nicht erforderlich. Eine Veröffentlichung in irgendeiner Weise (Zeitschrift, Urheberrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt oder unter Zeugen) ist sinnvoll, um nachweisen zu können, dass zu diesem Zeitpunkt das Urheberrecht entstanden ist. Ein amtliches Prüfungsverfahren gibt es für Urheberrechte nicht.