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Compliance und Geldwäsche

Die Verhinderung von Rechtsverstößen ist unabhängig von der Unternehmensgröße unablässlich. Hier finden Sie mehr zu Instrumenten und Mechanismen einer guten Compliance.

Seit 2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in Kraft. Das Geldwäschegesetz soll effizienter Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Am 10. Juni 2021 wurde durch den Bundestag das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) beschlossen. Mit diesem Gesetz ist das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.10.2019 die Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" vorgelegt. Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes (GwG) beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden.

Sandra Döll
Referentin Recht