Nr. 1449718

Gewerberecht

Die Verlegung eines Betriebs in einen anderen Meldebezirk muss nur dem Gewerbeamt des neuen Betriebsorts angezeigt werden.

Jeder Existenzgründer steht vor der wichtigen Frage, ob er Gewerbetreibender oder Freiberufler ist. Die Feststellung hat sowohl steuerliche als auch rechtliche Konsequenzen.

Hinweise zur Mietvertragsgestaltung für Gewerberäume mit Details zu Vertragselementen und Regelungen zwischen Mieter und Vermieter

Informationen zu Compliance, Geldwäsche und dem Transparenzgesetz

Seit 1. August 2017 können sich Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, in ein amtliches, von den IHKs geführtes Verzeichnis eintragen lassen.

Wohnungseigentümer können einen Nachweis "Zertfizierter WEG-Verwalter" verlangen. Was bedeutet das?

Referentin Recht
Geschäftsbereich Unternehmensservice