Newsletter Update Außenwirtschaft
- Das Jahresprogramm der Außenwirtschaft Rheinland-Pfalz 2026
- Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln am 1. Januar 2026
- Verstärkte EU-Einfuhr-Kontrollen von Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen
- Ukraine führt EU-Maschinenstandards ab 2027 ein
- China erweitert Lizenzpflicht für Stahlexporte
- Ratsmandat für EU-Maßnahmen gegen Überkapazitäten im Stahlsektor
- Unternehmerreise nach Kroatien vom 23. bis 26. März 2026
Das Jahresprogramm der Außenwirtschaft Rheinland-Pfalz 2026
Das Referat Außenwirtschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz unterstützt rheinland-pfälzische Unternehmen dabei, weltweit neue Zielmärkte zu erkunden und international Fuß zu fassen. Das Angebot reicht von Wirtschaftsreisen über Messebeteiligungen bis hin zu Fachseminaren. Die Angebote bietet weltweite Kontakte. Das Programm finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.
Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln am 1. Januar 2026
Das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) trat am 01.01.2025 in Kraft. Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann. Da die notwendige Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse und die Ratifizierung des revidierten RÜ auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2025 nicht im gesamten PEM-Raum erfolgt sein wird, ergibt sich ab dem 01.01.2026 folgende Situation: Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll). Weitere Informationen: Webseite des Zolls
Verstärkte EU-Einfuhr-Kontrollen von Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen
Die Europäische Kommission hat am 09.12.2025 schärfere Kontrollen von Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen, die in die EU eingeführt werden, angekündigt. Unter anderem geht es um folgende Maßnahmen: 50 Prozent mehr Prüfungen in den nächsten zwei Jahren in Nicht-EU-Ländern, das Kontrollniveau in den EU-Ländern wird beibehalten; 33 Prozent mehr Audits der Europäischen Grenzkontrollstellen, um zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten Grenzkontrollen im Einklang mit den EU-Anforderungen durchführen und eine engere Überwachung nicht konformer Rohstoffe und Länder, wobei die Kontrollhäufigkeit bei Bedarf erhöht wird. Weitere Informationen: Webseite der Europäischen Kommission
Ukraine führt EU-Maschinenstandards ab 2027 ein
Die Ukraine harmonisiert ihre Vorschriften für Maschinen mit EU-Standards. Das markiert einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Assoziierungsagenda sowie zur Vorbereitung des Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung von Industrieprodukten. Weitere Informationen: Webseite der GTAI
China erweitert Lizenzpflicht für Stahlexporte
Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen weitere Stahlwaren der Export-Lizenzpflicht. Alle Waren des HS-Kapitels 72 sind dann betroffen. Bislang war das nur für Ferrolegierungen der HS-Position 7202 der Fall. Auch Stahlwaren der HS-Positionen 7301 bis 7307 dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Lizenz aus China exportiert werden. Die Exportlizenzen müssen von den in China ansässigen Exporteuren bei den örtlichen Niederlassungen des MOFCOM beantragt werden. Weitere Informationen: Webseite der GTAI
Ratsmandat für EU-Maßnahmen gegen Überkapazitäten im Stahlsektor
Der Rat hat am 12. Dezember 2025 sein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Verordnung zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den EU-Stahlmarkt verabschiedet. Die neue Verordnung soll die bestehende Schutzmaßnahme für Stahl ersetzen, die am 30. Juni 2026 ausläuft. Das Mandat des Rates behält die wesentlichen Schutzelemente des Kommissionsvorschlags bei, insbesondere die erhebliche Senkung der Einfuhrkontingente (Begrenzung der zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr, was einer Verringerung um 47 % gegenüber den Stahlkontingenten für 2024 entspricht) und die Verdopplung des Zollsatzes außerhalb der Kontingente auf 50 % gegenüber 25 % im Rahmen der derzeitigen Stahlschutzmaßnahmen. Sobald das Europäische Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, werden die Mitgesetzgeber Verhandlungen aufnehmen, um die Arbeiten an dem Text abzuschließen. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie vom Rat sowie vom Europaparlament angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Weitere Informationen: Webseite des Europäischen Rates
Unternehmerreise nach Kroatien vom 23. bis 26. März 2026
Die AHK Kroatien organisiert vom 23. bis 26. März 2026 im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Unternehmerreise zum Thema „Grüne Transformation: Mit erneuerbarer Energie und Energieeffizienz zur klimaneutralen Industrie“ nach Zagreb.
Die Reise bietet deutschen Anbietern von Lösungen für die industrielle Dekarbonisierung exklusive Marktinformationen, direkte Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern und die Chance, ihre Technologien vor kroatischem Fachpublikum zu präsentieren – ein optimaler, zeit- und kostensparender Einstieg in den kroatischen Markt. Eine Anmeldung auf folgender Webseite möglich: Webseite der AHK Kroatien