Newsletter Update Außenwirtschaft
- China unterwirft weitere kritische Rohstoffe und Waren der Exportkontrolle
- US-Hafengebühr für China-bezogene Schiffe
- Schulung zur Zentralen Zollabwicklung Einfuhr der EU (CCI)
- Das US-amerikanische Bureau of Industry and Security (BIS) verkündet 50%-Regel
- Wiedereinsetzung der Iran Sanktionen
- Webinar “How to do Business with the Ukrainian Defence Sector” am 30. Oktober 2025
China unterwirft weitere kritische Rohstoffe und Waren der Exportkontrolle
Die Maßnahmen dürften in Zusammenhang mit den Verhandlungen mit den USA stehen, gelten aber für alle Länder. Betroffen sind unter anderem folgende Warengruppen: Lithiumakkumulatoren, verschiedene Seltenerdmetalle, Anlagen zur Gewinnung und Verarbeitung von Seltenen Erden. Alle betroffenen Waren werden der Liste der Dual-Use-Waren hinzugefügt und unterliegen ab dem 8. November 2025 der Exportkontrolle. Sie dürfen dann nur noch mit einer Genehmigung des MOFCOM ausgeführt werden. Weitere Informationen: Webseite der GTAI
US-Hafengebühr für China-bezogene Schiffe
Ab dem 14. Oktober 2025 gelten neue Gebühren - unter anderem auch für Schiffe, die in chinesischen Werften gebaut wurden, aber von Unternehmen aus anderen Ländern betrieben werden. Im Rahmen der Section 301-Untersuchung zu Chinas Einfluss im maritimen Sektor hat die US-Regierung neue Gebühren für bestimmte Schiffstypen eingeführt. Grundlage ist die Federal Register Notice vom 17. April 2025, ergänzt am 12. Juni 2025. Weitere Informationen: Webseite der GTAI
Schulung zur Zentralen Zollabwicklung Einfuhr der EU (CCI)
Bei CCI laufen alle Importanmeldungen eines Unternehmens in einem zentralen überwachenden Zollamt am Sitz des Unternehmens zusammen, unabhängig davon, an welchem Zollamt in der EU die Ware ankommt. Damit wird die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörde wesentlich erleichtert. Das überwachende Zollamt ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr. Grenzzollstellen und überwachende Zollstelle wiederum tauschen die für die Freigabe der Ware erforderlichen Daten miteinander aus. Die sonst üblichen Transitverfahren werden überflüssig. Auf der Seite der EU-Kommission wird ein Kurs angeboten, um das System mit all seinen Funktionalitäten zu verstehen. Den Kurs und weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite in englischer Sprache: Webseite der EU-Kommission
Das US-amerikanische Bureau of Industry and Security (BIS) verkündet 50%-Regel
Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums hat eine Interim Final Rule (IFR) zur Änderung der Export Administration Regulations (EAR) veröffentlicht, um Umgehungsrisiken in Bezug auf Unternehmen auf der Entity List und bestimmte andere beschränkte Endverwender zu adressieren. Nach dieser IFR unterliegt jedes Unternehmen, das zu mindestens 50 Prozent im Eigentum eines oder mehrerer Unternehmen auf der Entity List steht, automatisch den Beschränkungen der Entity List. Die IFR wendet entsprechende Beschränkungen auch auf Unternehmen an, die zu mindestens 50 Prozent gelisteten „military end users“ (militärischen Endverwendern) oder bestimmten sanktionierten Parteien gehören. Weitere Informationen: Webseite des BIS
Wiedereinsetzung der Iran Sanktionen
Die Europäische Union hat am 29. September 2025 mehrere restriktive Maßnahmen zu den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen waren seit dem JCPoA (2015) ausgesetzt. Der EU-Beschluss folgte auf die Wiedereinführung der UN-Sanktionen, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen nicht verlängert hat. Wieder gelten sowohl die UN-Maßnahmen (seit 2006 per Resolutionen beschlossen und automatisch in EU-Recht übernommen) als auch autonome EU-Maßnahmen. Im Warenhandel betrifft das unter anderem: ein Ausfuhrverbot für Waffen an den Iran; ein Verbot der Weitergabe von Gegenständen, Materialien, Gütern und Technologien, die Irans Anreicherungs-/Wiederaufbereitungsaktivitäten oder ballistische Raketenprogramme unterstützen; Verbote für Einfuhr, Kauf und Transport von Rohöl, Erdgas, petrochemischen und Erdölprodukten sowie für damit verbundene Dienstleistungen; ein Verbot des Verkaufs/Lieferung von Schlüsselausrüstung für den Energiesektor; Verbote für Gold, andere Edelmetalle und Diamanten; Einschränkungen für bestimmte Marineausrüstung und ein Verbot bestimmter Software. Weitere Informationen: Webseite des BAFA und Webseite des Europäischen Rates
Webinar “How to do Business with the Ukrainian Defence Sector” am 30. Oktober 2025
Die Veranstaltung wird von der DIHK in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) organisiert und durch die Perspektive des Sonderstabs Ukraine im Bundesministerium der Verteidigung flankiert. Oberst i.G. Matthias Puschnig wird in die Thematik einführen. Unter anderem werden Reiner Perau, Geschäftsführer AHK Ukraine, Sergej Sumlenny, Mitgründer United Unmanned Systems, über Ihre Erfahrungen aus Kyjiw berichten.
Beim Webinar „HOW TO DO BUSINESS WITH THE UKRAINIAN DEFENCE SECTOR?“ erhalten mittelständische Unternehmen – etwa aus der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie Innovationsfeldern wie Sensorik, Drohnen, IT und Robotik – praxisnahe Einblicke in den ukrainischen Verteidigungsmarkt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung: Veranstaltungsportal des BDLI
Beim Webinar „HOW TO DO BUSINESS WITH THE UKRAINIAN DEFENCE SECTOR?“ erhalten mittelständische Unternehmen – etwa aus der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie Innovationsfeldern wie Sensorik, Drohnen, IT und Robotik – praxisnahe Einblicke in den ukrainischen Verteidigungsmarkt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung: Veranstaltungsportal des BDLI