Newsletter Update Außenwirtschaft

Die EU erweitert Sanktionen gegen Belarus

Die EU hat die Sanktionen gegen Belarus an die Russlandsanktionen angepasst.
Die wesentlichen Änderungen beinhalten die Angleichung von güterbezogenen und sektoralen Maßnahmen sowie die Einführung einer “No-Belarus”-Klausel. Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert. Die neuen Regelungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Rates der EU und in der konsolidierten Fassung der EU-Verordnung.

18. Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft in Neu-Delhi

Vom 24. bis 26. Oktober kommen in Neu-Delhi deutsche und asiatische Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Die Themen der Konferenz sind unter anderem die Chancen der Diversifizierung und der nachhaltigen Transformation.
Organisatoren sind der Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft, das Bundeswirtschaftsministerium und die Deutsch-Indische Handelskammer.
Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit zur Anmeldung unter Asia-Pacific Conference.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia

Am 01 Juli ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia in Kraft getreten. Alle Exporte aus Kenia, mit Ausnahme von Waffen, haben zoll- und kontingentfreien Zugang zum Markt der EU. Im Gegenzug wird der kenianische Markt schrittweise und teilweise für Importe aus der EU geöffnet. 
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Ausstellung von Carnets ATA für die Philippinen möglich

Seit dem 15. Juli können für die Philippinen Carnets ATA ausgestellt werden.
Carnets ATA werden vom philippinischen Zoll für die Verwendungszwecke Messe- und Ausstellungsgüter (B.1), Berufsausrüstung (B.2), Warenmuster (B.3), Waren für ein Herstellungsverfahren (B.4), Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5), Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren (B.6), Waren für humanitäre Zwecke (B.9) und Lebende Tiere (D.) akzeptiert.