Newsletter Update Außenwirtschaft
- Kenia: Ursprungszeugnis ist seit dem 1. Juli 2025 Pflicht
- Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) - Slowenien und Bulgarien
- EU setzt Gegenmaßnahmen gegenüber den USA vorübergehend bis zum 6. August aus
- Die EU und Indonesien einigen sich auf ein Freihandelsabkommen
- Messe “ReBuild Ukraine” findet am 13. und 14. November in Warschau statt
Kenia: Ursprungszeugnis ist seit dem 1. Juli 2025 Pflicht
Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) hat bestimmt, dass ab dem 1. Juli 2025 für alle nach Kenia eingeführten Sendungen ein von einer zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, COO) erforderlich ist.
Dies stellt eine Änderung gegenüber der früheren Praxis dar, bei der Ursprungszeugnisse nur für Waren im Rahmen von Präferenzabkommen erforderlich waren, um den Ursprung zu bestimmen und Zollvergünstigungen zu gewähren.
Anforderungen und Hinweise:
Eine zuständige Behörde ist eine Regierungsbehörde oder eine offiziell benannte Stelle im Ausfuhrland, die zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen befugt ist.
Ein Ursprungszeugnis ist gültig, wenn es die folgenden Angaben enthält:
1. Name und Anschrift des Ausführers;
2. Name und Anschrift des Einführers;
3. Ursprungshafen;
4. Genaue Beschreibung der Waren;
5. Menge der Waren;
6. Ursprungsland; und
7. Bestimmungsland.
Übergangsmaßnahmen:
Um die Abfertigung von Waren gemäß dieser neuen Vorschrift zu erleichtern, räumt die KRA ein begrenztes Zeitfenster bis zum 30. September 2025 ein, um den Importeuren Zeit zu geben, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Quelle: DIHK
Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) - Slowenien und Bulgarien
Die beteiligten bzw. bewilligenden Mitgliedstaaten Slowenien und Bulgarien erfüllen ab dem 21.07.2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und können somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen. Weitere Informationen: ATLAS - Info 0815/25 auf der Webseite der Generalzolldirektion
EU setzt Gegenmaßnahmen gegenüber den USA vorübergehend bis zum 6. August aus
Die EU setzt auf Einfuhren mit Ursprung in den USA zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent fest. Sie gelten für alle Waren, die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 gelistet sind:
- Ab 16. Mai 2025 (ausgesetzt bis 6. August 2025): Anhänge II und III
- Ab 1. Dezember 2025: Anhang IV
Betroffen sind u.a. Stahl- und Aluminiumprodukte, Motorräder, Leuchten sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse wie beispielsweise Geflügel, Rindfleisch oder Orangen. Weitere Informationen: Webseite der GTAI
Die EU und Indonesien einigen sich auf ein Freihandelsabkommen
Die EU und Indonesien haben nach zehn Jahren Verhandlungen eine politische Einigung über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen erzielt. Die Einigung wurde bei einem Treffen in Brüssel zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem indonesischen Präsidenten Prabowo Subianto erzielt. Ziel des Abkommens ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen deutlich zu vertiefen und neue Perspektiven für beide Seiten zu schaffen.
Die finale Unterzeichnung soll voraussichtlich im dritten Quartal 2025 erfolgen. Weitere Informationen: Webseite der GTAI und Webseite der DIHK
Messe “ReBuild Ukraine” findet am 13. und 14. November in Warschau statt
Über 500 Aussteller, überwiegend aus Europa und Nordamerika, präsentieren ihre Lösungen für den Wiederaufbau, Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt liegt auf den Themen Energie und Bau.
Wie bereits im Vorjahr ist eine Bundesbeteiligung vorgesehen. Über das Auslandsmesseprogramm des Bundes können sich interessierte deutsche Unternehmen und Organisationen für einen Ausstellerplatz am deutschen Gemeinschaftsstand bewerben. Nähere Informationen zur Teilnahmemöglichkeiten werden im August 2025 erwartet. Weitere Informationen: Webseite der ReBuild Ukraine und Webseite der GTAI