Newsletter Update vom 10. April 2024

Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle

Für eine Beschleunigung und Optimierung der Verfahren im Bereich der Exportkontrolle werden weitere Maßnahmen in Kraft gesetzt. Hierfür hat das BAFA in verschiedenen Bereichen (Rüstungsgüter, Dual-Use) bereits bestehende Allgemeine Genehmigungen (AGGs) überarbeitet und verlängert. Daneben wurde eine neue AGG Nr. 36 für die Ausfuhr und Verbringung von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender bekannt gegeben. Die Änderungen sowie die neue AGG sind am 1. April 2024 in Kraft getreten.
Weitere Informationen: Newsletter des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de)

EU-Kommission verhängt endgültige Antidumpingzölle auf PET aus China

Die Europäische Kommission hat am 27. März 2023 endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate (PET) aus China eingeführt. Die Kommission bestätigte die am 27.November 2023 eingeführten vorläufigen Zölle, die je nach ausführendem Hersteller zwischen 6,6 % und 24,2 % liegen. Diese Zölle werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten. Die Zölle sind das Ergebnis einer EU-Untersuchung, die ergab, dass das Dumping chinesischer Einfuhren eine eindeutig vorhersehbare und unmittelbar bevorstehende Schädigung der EU-Industrie darstellt.
Weitere Informationen: europa.eu

Umsetzungsbericht zum EU-UK Handelsabkommen

Am 21. März 2024 hat die EU-Kommission ihren dritten Jahresbericht über die Durchführung und die Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (TCA) veröffentlicht. Im Jahr 2023 waren die EU-UK Beziehungen geprägt von der Annahme des Windsor-Rahmens. Es fanden 30 Sitzungen zu allen vom Abkommen abgedeckten Politikbereichen statt. 2023 wurden zudem zwei Verordnungen erlassen, um es der EU zu ermöglichen, ihre Rechte bei der Durchführung und Durchsetzung der mit dem UK geschlossenen Abkommen wirksam und rechtzeitig auszuüben.
Damit kann die EU-Kommission in bestimmten Fällen einseitig handeln, um die Interessen der EU zu schützen, ohne zuvor ein Schiedsverfahren einzuleiten, wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass eine Subvention im UK erhebliche negative Auswirkungen auf den Handel oder die Investitionen zwischen den Vertragsparteien hat. Die Nutzungsraten der Handelspräferenzen gehören im Vergleich mit anderen EU-Abkommen zu den höchsten und liegen bei 88,4 % für EU-Exporte ins UK. Zum Thema Ursprungsregeln hat der Partnerschaftsrat am 21. Dezember 2023 einen Beschluss angenommen, mit dem die derzeitigen erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für Batterien und Elektrofahrzeuge um drei Jahre – bis zum 31. Dezember 2026 – verlängert werden. Am 1. August 2023 kündigte das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel eine unbegrenzte Ausweitung der Verwendung der CE-Kennzeichnung für 18 Produktkategorien an, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Schließlich trat das UK zum 1. Januar 2024 dem wichtigen Forschungsprogramm Horizon Europe wieder bei. Für die EU war zudem das Gesetz für die Rücknahme des beibehaltenen EU-Rechts (Retained EU Law (Revocation and Reform) Act54) relevant, das am 29. Juni 2023 verabschiedet wurde.
Weitere Informationen: europa.eu

EU-Neuseeland Handelsabkommen ab 1. Mai in Kraft

Das EU-Neuseeland Handelsabkommen wird am 1. Mai 2024 in Kraft treten und somit für deutsche Unternehmen nutzbar. Das neuseeländische Parlament hat am 25. März 2024 dem Abkommen zugestimmt, nachdem es bereits von EU-Seite ratifiziert worden war.
Weitere Informationen: New Zealand Government

Türkei – Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2024

Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet 
werden müssen. Neue Erschwernisse kommen hinzu. Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2024 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 32416 vom 31. Dezember 2023 veröffentlicht. Die türkischen Behörden fordern in diesem Jahr bereits vor der Einfuhr noch mehr technische Unterlagen als bisher an. Zudem müssen einige dieser Unterlagen auch noch vom Handelsattaché des türkischen Konsulats im Versendungsland beglaubigt werden. Dies gilt für die Produktkonformitätsverordnungen Nrn. 2, 8, 9, 10, 11, 15 und 16. In Verordnung Nr. 13 sind Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen obige Einfuhrvorschriften geregelt.
Quelle: Germany Trade & Invest