Newsletter Update vom 20. August 2025

IHK-Netzwerk Zoll Rheinhessen am 24. September 2025


Mit dem IHK-Netzwerktreffen Zoll 2025 bieten wir ein Format, bei dem Sie nicht nur fundierte Fachinformationen erhalten, sondern vor allem den direkten Austausch mit Fachleuten sowie das Gespräch mit Behörden und Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis führen können.
Dieses Jahr stehen folgende Themen im Fokus: Künstliche Intelligenz im Zollbereich, Digitalisierung von Zollprozessen und rechtliche Neuerungen in der Außenwirtschaft. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung: Registrierungsseite

Update zu den US-Zöllen auf Aluminium- und Stahlimporte zum 18. August

Mit Wirkung zum 18. August 2025 unterliegen weitere Aluminium- und Stahlderivate den Zöllen gemäß Section 232 in Höhe von 50 Prozent. Weitere Informationen zu Aluminiumimporten: Webseite der GTAI und weitere Informationen zu Stahlimporten: Webseite der GTAI

USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus

Ab dem 29. August unterliegen alle Sendungen, die nicht über das internationale Postnetz versendet werden, den regulären Zöllen. Mit der Executive Order 14324 vom 30. Juli 2025 wird die sogenannte De-Minimis-Behandlung gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C) des US-Zollgesetzes für alle Länder aufgehoben. Diese Regelung erlaubte bisher, dass Waren unter einem bestimmten Wert (in der Regel 800 US-Dollar) ohne Zahlung von Zollabgaben in die USA eingeführt werden durften.
Weitere Informationen: GTAI

Warenverkehr mit der Ukraine - Rückwirkende Anerkennung der EUR.1

Die Europäische Kommission informiert darüber, dass nun Besonderheiten in Bezug auf den Warenverkehr mit der Ukraine für Einfuhren in die Ukraine zwischen dem 1. Januar 2025 bis 22. Mai 2025 bestehen. Die ukrainischen Zollbehörden akzeptieren seit dem 23. Mai 2025 nachträglich
  • vor dem 1. Januar 2025 nach den alternativ anwendbaren Übergangsregeln ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit dem Vermerk "Transitional Rules" in Feld 7, sofern sie zum Zeitpunkt der Einfuhr gültig waren,
  • vor dem 22. Mai 2025 nach dem ursprünglichen (alten) Regionalen Übereinkommen (C) ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1,
  • zwischen dem 1. Januar 2025 und 22. Mai 2025 unter Anwendung der Durchlässigkeit ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen (R).
Bis 22. Mai 2025 abgelehnte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 können im Rahmen eines Erstattungsantrags in der Ukraine erneut vorgelegt werden.
Weitere Informationen: Zoll

Die EU ändert Ihre Schutzmaßnahmen für die Einfuhr von Stahl

Seit Februar 2019 gelten endgültige Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse. Die EU verlängerte die Maßnahmen bis zum 30. Juni 2026. Nun gibt die EU erneut Änderungen bekannt. 13 EU-Mitgliedstaaten hatten eine Überprüfung gefordert.
Die Länderobergrenze von 15 Prozent wird mit Wirkung vom 1. August 2025 aufgehoben. Zudem werden länderspezifische Kontingente für das Vereinigte Königreich, die Türkei und Korea sowie das Restkontingent wieder eingeführt. Für das Restkontingent gilt eine Obergrenze von 40 Prozent je Ursprungsland. Weitere Informationen: Webseite der GTAI

Webinar des German Mining & Resources Network zur Beschaffung von Rohstoffen in China am 8. September 2025

Im Rahmen einer digitalen Veranstaltungsreihe organisiert das German Mining & Resources Network seit Oktober 2024 virtuelle "Besuche" in interessanten rohstoffreichen Regionen. Stationen der Roadshow sind regelmäßig Länder mit deutschen Auslandshandelskammern, die Bergbau- und Rohstoffkompetenzzentren unterhalten.
Die Teilnehmenden des Webinars "Navigating China's Raw Materials Landscape" können sich am 8. September von 9 bis 10 Uhr ein Bild von der gewichtigen Rolle der Volksrepublik auf dem globalen Rohstoffmarkt verschaffen. Weitere Informationen: Webseite der DIHK und auf der Registrierungsseite der DIHK