Namensänderung von "Turkey" in "Türkiye" in Handelsdokumenten

Die Vereinten Nationen haben am 1. Juni 2022 den Antrag der Türkei offiziell akzeptiert, den Namen “Turkey” ab sofort durch “Türkiye” zu ersetzen. Nun wurde die EU-Kommission für Steuern und Zollunion (DG Taxud) vom türkischen Handelsministerium darüber informiert, dass die Türkei die Namensänderung auch bei Handelsdokumenten vornimmt.
Konkret bedeutet dies einerseits, dass sämtliche, in der Türkei ausgestellte Handelsdokumente ab sofort die englische Bezeichnung “Republic of Türkiye” oder kurz “Türkiye” statt “Turkey” enthalten werden. Dies gilt z.B. für Carnets, Ursprungszeugnisse und Warenverkehrsbescheinigungen (z.B. A.TR, EUR.1). 
Andererseits haben die türkischen Behörden die EU-Kommission darum gebeten, dass die Bezeichnung “Türkiye” auch auf den in den EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Handels- und Zolldokumenten verwendet wird. Hierfür müssen einige bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Türkei sowie EU-Verordnungen angepasst werden. Dazu erarbeitet de EU derzeit einen gemeinsamen offiziellen Standpunkt.
Um keine Hindernisse für den Warenverkehr zwischen der Türkei und der EU zu schaffen, wurden die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten von DG Taxud aber bereits jetzt darum gebeten, Dokumente nicht wegen der Verwendung des neuen Ländernamens “Türkiye” zurückzuweisen. Zudem werden Unternehmen und Verbände in der EU gebeten, künftig ihrerseits ebenfalls “Türkiye” statt “Turkey” auf Handelsdokumenten zu benutzen, um die Einfuhrabfertigung in die Türkei nicht zu gefährden.
Die Türkei sichert eine Übergangszeit zu, in der Dokumente mit der alten Landesbezeichnung weiter bei der Einfuhr in die Türkei akzeptiert werden. Eine konkrete Frist ist allerdings nicht genannt. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir den IHKs und Unternehmen, die Namensänderung in Handelsdokumenten zeitnah umzusetzen.